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Dezernatskontakt
Tel.: 05231/71-6880 Dezernat 4 QQualitätsanalyse an Schulen
Auf der Grundlage des § 86 Absatz 5 des Schulgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen ist die obere Schulaufsicht bei den Bezirksregierungen um ein Dezernat 4Q erweitert worden, dessen Aufgabe die Qualitätsanalyse an Schulen ist. Diese Aufgabe wird getrennt von der bisherigen Schulaufsicht wahrgenommen. Die Qualitätsanalyse dient dem Ziel, die Qualität von Schulen zu sichern und nachhaltige Impulse für deren Weiterentwicklung zu geben. Insofern ist sie eingebunden in das System der Qualitätssicherung und -entwicklung des Landes.
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