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Zuschüsse zur Durchführung von nationalen und internationalen Meisterschaften und sonstigen herausragenden Sportereignissen in NRWGewährung von FördermittelnWer wird gefördert: Landesfachverbände, Sportvereine oder Kommunen unseres Landes
Was wird gefördert: Nationale oder internationale Meisterschaften bzw. sonstige herausragende Sportveranstaltungen
Wie sind die Konditionen: Einzelfallentscheidung. Die Förderhöhe hängt im Einzelfall vom Stellenwert des jeweiligen Sportereignisses im Veranstaltungskalender des Landesfachverbandes bzw. des entsprechenden Bundesverbandes ab und von der Höhe der Mittel, die jährlich für diesen Zweck zur Verfügung gestellt werden.
Wo ist der Antrag zu stellen: Förderanträge für Deutsche Meisterschaften und sonstige nationale sowie internationale Sportgroßveranstaltungen im Jugend- und Erwachsenenbereich sind - mit Ausnahme von Welt- oder Europameisterschaften oder diesen gleichzusetzenden Sportereignissen an die Bezirksregierung zu richten Förderanträge für Welt- oder Europameisterschaften und vergleichbare herausragende internationale Sportgroßveranstaltungen sind an das Innenministerium NRW zu richten.
Wann ist der Antrag zu stellen: Förderanträge sind bis zum 10.01. eines Jahres an die Bezirksregierung bzw. an das Innenministerium NRW zu richten. Dies gilt sowohl für Veranstaltungen, die der jeweilige Fachverband selbst ausrichtet, als auch für solche Veranstaltungen, die unter der Federführung durch Mitgliedsvereine oder Kommunen ausgerichtet werden.
Was noch wichtig ist: Eine Veranstaltung kann grundsätzlich nur dann mit Landesmitteln bezuschusst werden, wenn der entsprechende Förderantrag der zuständigen Bezirksregierung bzw. dem Innenministerium rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung vorliegt.
Formulare und weitere Unterlagen: Antrag auf Gewährung einer Zuwendung
Auskunft erteilt:
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