Navigation |
Mittlerer Bildungsabschluss(Fachoberschulreife / Realschulabschluss / Mittelschulabschluss) *1) Welche Voraussetzungen müssen für die nachträgliche Zuerkennung der Fachoberschulreife (mittlerer Bildungsabschluss) erfüllt sein, damit Sie mit Ihrem Antrag Erfolg haben und welche Nachweise / Unterlagen müssen vorgelegt werden? Voraussetzungen sind:
Reichen Sie mit Ihrem Schreiben bitte die nachfolgend aufgeführten Nachweise / Unterlagen ein:
Wenden Sie sich bitte an die folgende Adresse: Bezirksregierung Detmold Falls noch Fragen bestehen, die Sie zunächst vor einer Antragstellung klären möchten, können Sie mich wie folgt erreichen: Telefon-Nummer: 05231 / 71-4818
*1) Folgende Abschlüsse führen – entgegen einer weit verbreiteten Meinung – nicht zu einer nachträglichen Zuerkennung der Fachoberschulreife: Meisterbrief (Handwerk / Industrie / Andere) Begründung: In diesen Berufsausbildungen sind die allgemeinbildenden Fächer (z. B. Deutsch, Mathematik, Englisch, Naturwissenschaften) regelmäßig nicht oder nicht in ausreichendem Maß enthalten. *2) Ob Sie eine Durchschnittsnote von 2,5 oder 3,0 nachweisen müssen und ob in Ihrem Fall der Hauptschulabschluss Klasse 9 oder der Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss nach Klasse 10 - Voraussetzung ist, ist abhängig von dem Zeitpunkt, zu dem Sie die berufsschulische / berufliche Ausbildung begonnen haben, da unterschiedliche Ausbildungs- und Prüfungsordnungen Anwendung finden. |
weiterführende/zusätzliche Infos |