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Mittlerer Bildungsabschluss

(Fachoberschulreife / Realschulabschluss / Mittelschulabschluss) *1)

Welche Voraussetzungen müssen für die nachträgliche Zuerkennung der Fachoberschulreife (mittlerer Bildungsabschluss) erfüllt sein, damit Sie mit Ihrem Antrag Erfolg haben  und welche Nachweise / Unterlagen müssen vorgelegt werden?

Voraussetzungen sind:

  1. Berufsschulabschlussnote von mindestens 2,5 bzw. 3,0 *2)
  2. bestandene Berufsabschlussprüfung (z.B. Gesellenbrief) sowie
  3. Englischkenntnisse, die der FOR entsprechen!

 

Reichen Sie mit Ihrem Schreiben bitte die nachfolgend aufgeführten Nachweise / Unterlagen ein:

  1. einen tabellarischen Lebenslauf mit Datum und Unterschrift,
  2. - jeweils vollständig - als amtlich beglaubigte Fotokopien:
    die unter „Voraussetzungen“ genannten Nachweise zu den Punkten a) bis c);
    der Punkt d) – Englischkenntnisse – sollte sich aus dem Berufsschulabschlusszeugnis ergeben.
    Ist dies nicht der Fall können die Englischkenntnisse durch einen gesonderten Beleg nachgewiesen werden: z.B. durch den Besuch eines entsprechenden Volkshochschulkurses, der Englischkenntnisse für die FOR (VHS-Fortgeschrittenenkurs) vermittelt!

 

Wenden Sie sich bitte an die folgende Adresse:

Bezirksregierung Detmold
- Schulabteilung –
z. H. Herrn Busekros
Leopoldstraße 13 – 15
32756 Detmold

Falls noch Fragen bestehen, die Sie zunächst vor einer Antragstellung klären möchten, können Sie mich wie folgt erreichen:

Telefon-Nummer: 05231 / 71-4818
Fax-Nummer: 05231 / 71-824818
Per EMail: Ruven Busekros

 

 

*1) Folgende Abschlüsse führen – entgegen einer weit verbreiteten Meinung – nicht zu einer nachträglichen Zuerkennung der Fachoberschulreife:

Meisterbrief (Handwerk / Industrie / Andere)
Altenpfleger / in
Krankenpfleger / Krankenschwester
Heilerziehungshelfer / in sowie
weitere gleichwertige Abschlüsse.

Begründung:  In diesen Berufsausbildungen sind die allgemeinbildenden Fächer (z. B. Deutsch, Mathematik, Englisch, Naturwissenschaften) regelmäßig nicht oder nicht in ausreichendem Maß enthalten.

*2) Ob Sie eine Durchschnittsnote von 2,5 oder 3,0 nachweisen müssen und ob in Ihrem Fall der Hauptschulabschluss Klasse 9 oder der Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss nach Klasse 10 - Voraussetzung ist, ist abhängig von dem Zeitpunkt, zu dem Sie die berufsschulische / berufliche Ausbildung begonnen haben, da unterschiedliche Ausbildungs- und Prüfungsordnungen Anwendung finden.

weiterführende/zusätzliche Infos

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