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Merkblatt Erweiterungsprüfung

Bezirksregierung Detmold

 

MERKBLATT

 

 

Anforderungen in den Erweiterungsprüfungen zum Abiturzeugnis

in Lateinisch, Griechisch, Hebräisch

 

Grundlage der Anforderungen in den o. g. Erweiterungsprüfungen ist die Ordnung der Erweiterungsprüfungen zum Abiturzeugnis in Lateinisch, Griechisch, Hebräisch, Runderlass des Kultusministeriums vom 2.4.1985 (BASS 19 - 33 Nr. 3), geändert mit Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 17.7.2006. Dieser Runderlass kann in jedem öffentlichen Gymnasium im Lande Nordrhein-Westfalen eingesehen werden.

Hat ein Prüfling die schriftliche Prüfungsarbeit mit der Note "ungenügend" abgeschlossen, wird er nicht zur mündlichen Prüfung zugelassen. Die Prüfung gilt in diesem Fall als nicht bestanden. Eine nicht bestandene Prüfung kann einmal wiederholt werden.

 

LATINUM

Das Latinum hat nachgewiesen, wer über die Fähigkeit verfügt, lateinische Originaltexte im sprachlichen Schwierigkeitsgrad inhaltlich anspruchsvollerer Stellen (bezogen auf Bereiche der politischen Rede, der Philosophie und der Historiographie) mit Hilfe eines zweisprachigen Wörterbuchs in Inhalt, Aufbau und Aussage zu erfassen und dieses Verständnis durch eine sachlich richtige und treffende Übersetzung ins Deutsche nachzuweisen. Hierzu werden Sicherheit in der für die Texterschließung notwendigen Formenlehre und Syntax, ein ausreichender Wortschatz und die erforderlichen Kenntnisse aus den Bereichen römische Politik, Geschichte, Philosophie und Literatur vorausgesetzt.

Die geforderten Kenntnisse und Fähigkeiten werden in einer schriftlichen und in einer mündlichen Prüfung wie folgt nachgewiesen:

Schriftliche Prüfung: Übersetzung eines lateinischen Textes im Umfang von mindestens 180 Wörtern aus dem Lateinischen ins Deutsche (Arbeitszeit 3 Stunden)

Mündliche Prüfung: Übersetzung eines lateinischen Textes im Umfang von etwa 50 Wörtern vom Lateinischen ins Deutsche und anschließendes Prüfungsgespräch, das erforderlichenfalls dem Nachweis hinreichender Kenntnisse in der Elementargrammatik dient (Vorbereitungszeit 30 Minuten, Prüfungszeit in der Regel 20 Minuten)

 

GRAECUM

Das Graecum hat nachgewiesen, wer über die Fähigkeit verfügt, griechische Originaltexte im sprachlichen Schwierigkeitsgrad inhaltlich anspruchsvollerer Platon-Stellen mit Hilfe eines zweisprachigen Wörterbuches in Inhalt, Aufbau und Aussage zu erfassen und dieses Verständnis durch eine sachlich richtige und treffende Übersetzung ins Deutsche nachzuweisen. Hierzu werden Sicherheit in der für die Texterschließung notwendigen Formenlehre und Syntax, ein ausreichender Wortschatz und die erforderlichen Kenntnisse aus den Bereichen griechische Politik, Geschichte, Philosophie und Literatur vorausgesetzt.

Die geforderten Kenntnisse und Fähigkeiten werden in einer schriftlichen und in einer mündlichen Prüfung wie folgt nachgewiesen:

Schriftliche Prüfung: Übersetzung eines griechischen Textes im Umfang von mindestens 195 Wörtern aus dem Griechischen ins Deutsche (Arbeitszeit 3 Stunden)

Mündliche Prüfung: Übersetzung eines griechischen Textes im Umfang von etwa 60 Wörtern vom Griechischen ins Deutsche und anschließendes Prüfungsgespräch, das dem Nachweis eines vertieften Verständnisses des Textes und erforderlichenfalls dem Nachweis hinreichender Kenntnisse in der Elementargrammatik dient (Vorbereitungszeit 30 Minuten, Prüfungszeit in der Regel 20 Minuten)

 

HEBRAICUM

Das Hebraicum hat nachgewiesen, wer über die Fähigkeit verfügt, inhaltlich anspruchsvollerer hebräische Prosatexte des Alten Testaments von mittlerem sprachlichen Schwierigkeitsgrad mit Hilfe eines zweisprachigen Wörterbuches zu erfassen und dieses Verständnis durch eine sachlich richtige und treffende Übersetzung ins Deutsche nachzuweisen. Hierzu werden Sicherheit in der für die Texterschließung notwendigen Schrift- und Lautlehre, Formenlehre und Syntax, ein ausreichender Wortschatz und die erforderlichen Kenntnisse der Geschichte und Religion Israels vorausgesetzt.

Die geforderten Kenntnisse und Fähigkeiten werden in einer schriftlichen und in einer mündlichen Prüfung wie folgt nachgewiesen:

Schriftliche Prüfung: Übersetzung eines hebräischen Textes im Umfang von mindestens 150 Wörtern aus dem Hebräischen ins Deutsche (Arbeitszeit 3 Stunden)

Mündliche Prüfung: Übersetzung eines hebräischen Textes im Umfang von etwa 40 Wörtern vom Hebräischen ins Deutsche und anschließendes Prüfungsgesprächs, das dem Nachweis eines vertieften Verständnisses des Textes und erforderlichenfalls dem Nachweis hinreichender Kenntnisse in der Elementargrammatik dient (Vorbereitungszeit in der Regel 30 Minuten, Prüfungszeit in der Regel 20 Minuten)

 

weiterführende/zusätzliche Infos

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