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Arbeitnehmerweiterbildung (Bildungsurlaub)
Arbeitnehmer, die vornehmlich in Nordrhein-Westfalen beschäftigt sind, haben einen Anspruch auf Bildungsurlaub von 5 Arbeitstagen im Kalenderjahr. Damit eine Bildungsveranstaltung als anerkannt gilt, muss die durchführende Bildungseinrichtung einen Antrag auf staatliche Anerkennung als Einrichtung der Arbeitnehmerweiterbildung im Sinne des Arbeitnehmerweiterbildungsgesetzes (AWbG) stellen. Die Anerkennung setzt voraus, dass eine Einrichtung der Arbeitnehmerweiterbildung (siehe § 10 AWbG)
Eine Liste der zurzeit anerkannten Zertifikate/Gütesiegel finden Sie hier. Die näheren Bestimmungen entnehmen Sie bitte dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz Ein Formular zur Beantragung der Anerkennung als staatliche Einrichtung der Arbeitnehmerweiterbildung finden Sie hier. Hier finden Sie aktuelle Listen der nach dem AWbG anerkannten Einrichtungen im Regierungsbezirk Detmold sowie außerhalb der Landes Nordrhein-Westfalen.
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