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Schulische Abschlüsse(Nordrhein-Westfalen - NRW)(in Form der nachträglichen Anerkennung eines höheren Abschlusses als dem vorhandenen bzw. Gleichstellung mit einem Abschluss an öffentlichen Schulen) Wer kann / darf die unter A) bis D) aufgeführten Abschlüsse beantragen???
Jeder, der
(Näheres ist zu erfahren bei den „Links“ der jeweiligen Abschlüsse)
Ein Antragsformular ist nicht erforderlich!
Einfach ein entsprechendes Schreiben mit Ihrem Namen und Ihrer Anschrift (evtl. auch mit Telefon- / Fax-Nummer / E-Mail-Adresse) fertigen und mit den erforderlichen Unterlagen in der auf den jeweiligen Seiten beschriebenen Form an die dort angegebene Adresse schicken!
Auskunft erteilt:
zu A) bis D)
zu E) |
weiterführende/zusätzliche Infos |