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Schulische Abschlüsse

(Nordrhein-Westfalen - NRW)

(in Form der nachträglichen Anerkennung eines höheren Abschlusses als dem vorhandenen bzw. Gleichstellung mit einem Abschluss an öffentlichen Schulen)

Wer kann / darf die unter A) bis D) aufgeführten Abschlüsse beantragen???

 

Jeder, der

  1. in Nordrhein-Westfalen (NRW) wohnt (Hauptwohnsitz),
  2. diesen Abschluss nicht besitzt,
  3. die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt  sowie
  4. wenigstens einen der bereits vorhandenen Abschlüsse in NRW erlangt hat.

 

 (Näheres ist zu erfahren bei den „Links“ der jeweiligen Abschlüsse)

  1. Hauptschulabschluss / Volksschulabschluss
  2. Mittlerer Bildungsabschluss (Fachoberschulreife / Realschulabschluss / Mittelschulabschluss)
  3. DDR-Abschlüsse im Bereich der Sekundarstufe I (FOR)
  4. Abschlüsse an Waldorfschulen (Einzelfälle)
  5. Fachhochschulreife (FHR)

 

Ein Antragsformular ist nicht erforderlich!

Einfach ein entsprechendes Schreiben mit Ihrem Namen und Ihrer Anschrift (evtl. auch mit Telefon- / Fax-Nummer / E-Mail-Adresse) fertigen und mit den erforderlichen Unterlagen  in der auf den jeweiligen Seiten beschriebenen Form an die dort angegebene Adresse schicken!

 

Auskunft erteilt:


zu A) bis D)
Ruven Busekros
Tel.: 05231 / 71-4818 Fax: 05231 / 71-824818
Eine E-Mail an Ruven Busekros senden

zu E)
Tirza Peuker
Tel.: 05231 / 71-4814 Fax: 05231 / 71-824814
Eine E-Mail an Tirza Peuker senden

weiterführende/zusätzliche Infos

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