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ExternenprüfungIhnen fehlt ein bestimmter Schulabschluss?
Externenprüfungen (vormals Nichtschülerprüfungen) ermöglichen es Ihnen die folgenden Schulabschlüsse nachträglich zu erwerben:
Um zu einer Externenprüfung zugelassen zu werden, gilt für alle Abschlüsse, dass Sie den angestrebten Abschluss noch nicht besitzen und keine Schule besuchen, an der Sie den angestrebten Abschluss erwerben können. Weiter muss die für den entsprechenden Bildungsgang erforderliche Regelschulzeit bzw. gewisse Altergrenzen erfüllt sein. Über die speziellen Zulassungsvoraussetzungen der verschiedenen Externenprüfung können Sie sich unter der Rufnummer 05231/71-4814 informieren. Im Unterschied zu einem schulisch geregelten Bildungsgang werden Sie nicht durch einen regulären Schulbesuch auf die Teilnahme an der Prüfung vorbereitet. Ihre Prüfungsvorbereitung kann z. B. durch Selbststudium erfolgen, es wird jedoch die Teilnahme an speziellen Vorbereitungskursen empfohlen. Bezüglich des Angebotes an Vorbereitungskursen wenden Sie sich bitte an die entsprechenden Bildungseinrichtungen (z. B. VHS) Ihres jeweiligen Wohnortes.
Sie haben sich entschlossen, sich zu einer Externenprüfung anzumelden?
Ihren schriftlichen Antrag richten Sie bitte an die für Ihren Wohnort zuständige Bezirksregierung. Bewerber aus anderen Bundesländern können an diesen Prüfungen nicht teilnehmen. Die Teilnahme an allen Prüfungen ist für Sie gebührenfrei.
Letztmöglicher Anmeldetermin für die jeweiligen Schulabschlüsse: Hauptschulabschluss nach Klasse 9: Hauptschulabschluss nach klasse 10 (SekundarabschlussI): Fachoberschulreife (mittlerer Schulabschluss): Allgemeine Hochschulreife:
Die erforderlichen Formulare und weiteren Informationen finden sie hier:
Hauptschulabschlüsse und Fachoberschulreife:
Fachhochschulreife:
Allgemeine Hochschulreife (Abitur):
Auskunft erteilt:
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