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Regularien für die Fortbildungsangebote im Schulsport

Meldeverfahren

Die Anmeldung zu Sport-Fortbildungslehrgängen hat mit dem gültigen Formular auf dem Dienstweg zu erfolgen. Maßgeblich für den Meldeschluss ist der Eingangsstempel der Bezirksregierung Detmold.

Sofern zu den Lehrgängen mehr Meldungen eingehen, als Teilnehmerplätze zur Verfügung stehen, erfolgt die Teilnehmerauswahl nach Kriterien, die mit den Lehrerpersonalräten abgestimmt worden sind. Bei Mehrfachmeldungen einer Schule ist die Angabe einer Reihenfolge, in der die Lehrkräfte berücksichtigt werden sollen, unbedingt erforderlich. Der Lehrerrat ist gem. § 59 Abs. 6 SchG bei der Auswahl zu beteiligen.

Mit Ihrer Anmeldung sind Sie nicht automatisch für den Lehrgang zugelassen. Sie erhalten in jedem Fall eine Einladung bzw. eine Absage.

Aufgrund kurzfristiger Absagen von Teilnehmer/innen fallen Stornogebühren bei den Schulungsstätten an. Diese Stornogebühren müssen bei unentschuldigtem Fehlen zu 100% von den Lehrkräften getragen werden.

Ich weise besonders darauf hin, dass für regionale und lokale Veranstaltungen kein Antrag auf Sonderurlaub erforderlich ist, da die Teilnahme an diesen Veranstaltungen eine dienstliche Tätigkeit ist. Lediglich zu Veranstaltungen "Weiterer Träger" ist ein Antrag auf Sonderurlaub erforderlich. Die Schulleitungen können diesen Sonderurlaub im Umfang von bis zu 5 Tagen gewähren.

 

Lehrgangskosten

Regionale, staatliche Fortbildungsveranstaltungen

Bei den regionalen Lehrgängen werden Unterkunft und Verpflegung von Amts wegen gestellt; ebenso werden Fahrtkosten erstattet. Die Kostenübernahme erfolgt unter dem Vorbehalt, dass ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Ein Verzicht auf Unterkunft und Verpflegung (z.B. durch tägliche Rückfahrt nach Hause) bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch die Bezirksregierung, da in diesem Falle der Dienstunfallschutz nicht gegeben ist und ggfls. Regressansprüche entstehen.

 

Lokale Lehrgänge und Angebote "Weiterer Träger"

Lokale Lehrgänge der Kreise / kreisfreien Städte und Fortbildungsangebote "Weiterer Träger" (Hochschulen, Vereine, Verbände, Sportorganisationen u.a.) sind aus dem Fortbildungsbudget der Schule zu begleichen.

 

Ferienlehrgänge (z.B. Rudern, Kanu, Klettern, Wintersport)

Bei den sogenannten Ferienlehrgängen sind die anfallenden Kosten von den Teilnehmern selbst zu tragen.

 

Fahrtkosten

Fahrtkosten, die an einem Ort außerhalb des Dienst- oder Wohnortes erfolgen, werden nach den einschlägigen Bestimmungen für die entsendeten Lehrkräfte gewährt, sofern ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Die Fahrtkostenvergütung ist innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten schriftlich zu beantragen. Die Frist beginnt mit dem Tage der Beendigung der Dienstreise.

Aus Kostengründen wird nachdrücklich um die Bildung von Fahrgemeinschaften gebeten.

 

weiterführende/zusätzliche Infos

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