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Weiterbildung

Die Bildungsregion Ostwestfalen-Lippe wird neben Hochschulen durch Weiterbildungseinrichtungen in kommunaler und in anderer Trägerschaft geprägt.

Die Förderung erfolgt nach dem Weiterbildungsgesetz NRW (WbG) und jährlichem Haushaltsgesetz. Die Zuwendungen werden im Rahmen von Höchstfördersätzen für die im Weiterbildungsgesetz definierten Bildungsbereiche gewährt.

Das Land beteiligt sich an den Kosten für das hauptamtliche und hauptberufliche pädagogische Personal und für die Maßnahmen, die nach Unterrichtsstunden und Teilnehmertagen berechnet werden.

Eine Anerkennung als Einrichtung der Weiterbildung in anderer Trägerschaft kann ausgesprochen werden, wenn die Voraussetzungen des § 15 WbG erfüllt sind. Einzelne Veranstaltungen nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz werden nicht anerkannt.

Eine Liste aller anerkannten Weiterbildungseinrichtungen im Regierungsbezirk Detmold in kommunaler und in anderer Trägerschaft finden Sie hier.

Informationen über die Lehrgänge zum nachträglichen Erwerb eines Schulabschlusses finden Sie hier.

 

Alle notwendigen Formulare finden Sie hier:

 

Volkshochschulen

 

Andere Träger

 

Auskunft erteilt:


Sachbearbeitung Weiterbildung
Angela Gehlen
05231/71-4842
Eine E-Mail an Angela Gehlen senden

weiterführende/zusätzliche Infos

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