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Lehrgänge zum nachträglichen Erwerb von Schulabschlüssen gemäß § 6 WbGDie Lehrgänge gemäß § 6 des Weiterbildungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen können folgende Schulabschlüsse vermitteln:
Die Lehrgänge werden an den Volkshochschulen und an einzelnen anerkannten Einrichtungen der Weiterbildung in freier Trägerschaft durchgeführt .
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