- Landesprogramm Kultur und Schule -
Wer wird gefördert:
- kreisfreie Städte und Kreise
- in Ausnahmefällen auch große kreisangehörige Städte
- Träger genehmigter Ersatzschulen
Was wird gefördert:
ausserunterrichtliche Projekte von Künstlerinnen / Künstlern und Kunstpädagoginnen / Kunstpädagogen in allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen
Voraussetzung:
regelmäßige über ein ganzes Schuljahr stattfindende Projekte in ca. 40 Einheiten (pro Einheit einmal wöchentlich 90 Minuten).
Andere Zeitmodelle können in Absprache mit der Schulleitung ausnahmsweise zugelassen werden.
Wie sind die Konditionen:
- Projektförderung in Form der Festbetragsfinanzierung bis zu 80 v. H. der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben als Zuweisung / Zuschuss
- Höchstbetrag der anerkennungsfähigen und zuwendungsfähigen Ausgaben pro künstlerischem Projekt 2.850,00 €
Ausnahmsweise ist eine Verdoppelung möglich, wenn 2 Künstlerinnen / Künstler bzw. Kunstpädagoginnen / Kunstpädagogen in einer Gruppe mit Kindern und Jugendlichen arbeiten.
Höhe der Festbeträge:
- für Projekte in Offenen Ganztagsschulen im Primarbereich ein Festbetrag in Höhe von 1.480,00 € (Typ A). Weitere Fördergelder in Höhe von 800,00 € kommen aus der Pro-Kopf-Förderung aus dem Offenen Ganztagsschulbereich.
- für Projekte in anderen Schulformen ein Festbetrag in Höhe von 2.280,00 € (Typ B),
Die Zuwendung kann insbesondere für folgende Maßnahmen verwandt werden:
- 25,00 € je 45 Minuten als Entgelt für die beteiligten Künstlerinnen / Künstler bzw. Kunstpädagoginnen / Kunstpädagogen,
- Übernahme von Reise- und projektbezogenen Sachausgaben der beteiligten Künstlerinnen / Künstler bzw. Kunstpädagoginnen / Kunstpädagogen in Höhe von 750,00 € je Projekt
Welche Grundlage:
Bestimmungen des § 44 Landeshaushaltsordnung
Wo ist der Antrag zu stellen:
Abhängig von der Trägerschaft der Schule reichen
- Schulen in öffentlicher Trägerschaft (Städte und Gemeinden)
das vom Künstler / Kunstpädagogen und auch von der Schulleitung unterschriebene Projektdatenblatt in 4-facher Ausfertigung
- bei der kreisfreien Stadt Bielefeld:
beim dortigen Kulturamt
- bei kreisangehörigen Städten und Gemeinden:
über das Kultur- oder Schulamt der Stadt bzw. Gemeinde an den Landkreis
- bei den lt. Orientierungsrahmen großen kreisangehörigen Städten Detmold, Gütersloh, Herford, Minden und Paderborn:
bei der kreisangehörigen Stadt
- Ersatzschulen (Träger z. B. die Kirche)
und
- Sonderprojekte (= Kooperationsprojekte,
- an denen mehr als 3 Schulen beteiligt sind,
- die kommunenübergreifend durchgeführt werden oder
- solche an denen spartenübergreifend mehr als 4 Künstlerinnen / Künstler oder Kunstpädagogen / Kunstpädagoginnen beteiligt sind)
reichen das vom Künstler / Kunstpädagogen und auch von der Schulleitung unterschriebene Projektdatenblatt in 4-facher Ausfertigung
- bei der Bezirksregierung Detmold, Dezernat 48 / Kultur, Leopoldstr. 15, 32756 Detmold
ein.
Wann ist der Antrag zu stellen:
Vorlagefrist für sämtliche Anträge = Projektdatenblätter:
Die Abgabefrist für das Jahr 2012 ist der 31. März 2012 (Ausschlussfrist).
Weitere den Projektdatenblättern beizufügende Unterlagen:
- genaue Darstellung des Projektes
- Nachweis der künstlerischen Qualifikation der Künstlerin / des Künstlers bzw. der Kunstpädagogin / des Kunstpädagogen durch:
- einen tabellarischen Lebenslauf,
- eine Auflistung von Projekten, die mit Kindern und Jugendlichen bzw. an Schulen durchgeführt wurden,
- Weiterbildungen mit Bezug zur Durchführung von Projekten mit bzw. an Schulen,
- Erklärung der Künstlerin / des Künstlers bzw. der Kunstpädagogin / des Kunstpädagogen, an den im Rahmen dieses Landesprogrammes durchzuführenden Qualifizierungsmaßnahmen teilzunehmen, sofern die Teilnahme nicht bereits nachgewiesen wird.
- Erklärung, dass für Projekte, die im Rahmen der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich angeboten werden, der Festbetrag durch Mittel der Gemeinden, die diesen für die Offene Ganztagsschule zur Verfügung stehen, in Höhe von 800,00 € ergänzt wird.
Was ist noch wichtig:
Die zu fördernden Projekte werden anhand eines Auswahlverfahrens durch 5 unabhängige Jurymitglieder ermittelt. Die Jury setzt sich aus 2 Künstlern unterschiedlicher Sparten, einem Mitglied mit schulfachlichem Hintergrund, einem Mitglied aus dem Bereich kultureller Jugendbildung und einem von der Staatskanzlei des Landes NRW benannten Mitgliedes mit kulturfachlichem Hintergrund zusammen.
Die Auswahl der Projekte erfolgt für alle Jurymitglieder verbindlich nach den durch Erlass festgelegten folgenden Kriterien:
- Qualifikation der Projektleiter, Künstlerinnen / Künstler und Kunstpädagoginnen / Kunstpädagogen
- Qualität der Projektideen / -planungen
- Kontinuität der Angebote
- Vorrangige Förderung
- Schulen mit besonderem Profil
- Breite Einbeziehung der Kunstsparten
Formulare:
Projektdatenblatt = Antrag
Antragstellung – Leitfaden –
Weitere Unterlagen und Informationen zum NRW Landesprogramm Kultur und Schule finden Sie auf diesen Seiten:
http://www.mfkjks.nrw.de/
unter dem Menüpunkt „Landesprogramm Kultur & Schule“
Förderrichtlinie NRW Landesprogramm Kultur und Schule
Erlass zur Förderrichtlinie
Orientierungsrahmen für das Schuljahr 2012/2013
Nachrückerliste
oder unter
http://www.kulturundschule.de
- Künstlerpool, betreut durch das Kultursekretariat NRW Gütersloh
- Vorstellung der am NRW Landesprogramm Kultur und Schule beteiligten Künstlerinnen / Künstler und Kunstpädagoginnen / Kunstpädagogen
- Projekte und Schulen
Auskunft erteilt:
Ansprechpartnerin
Heidrun-Martina Schanz
05231/71-4844
Eine E-Mail an Heidrun-Martina Schanz senden
Ansprechpartner
Hans-Martin Witt
05231/71-4841
Eine E-Mail an Hans-Martin Witt senden