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- Förderprogramm Profil- und strukturbildende Musikschulaktivitäten-

Wer wird gefördert:

  • kommunale Musikschulen
  • Musikschulen mit eigener Rechtspersönlichkeit (e. V. / gGmbH)

 

Was wird gefördert:

  • besonders innovative Projekte der Musikschulen aus den folgenden Themenbereichen:
  • Kooperationen mit Schulen oder Laienmusikverbänden
  • Vernetzungen im Offenen Ganztagsschulbereich mit den Angeboten anderer Bildungsträger ( z. B. im Bereich Sport)
  • Projekte, die sich mit Blick auf die demographische Entwicklung der Gewinnung anderer Zielgruppen widmen (z. B. Seniorenprojekte)
  • Öffnung der Musikschule für Migranten (z. B. spezielle Angebote)

 

Wie sind die Konditionen:

  • Mindestfördersumme von 5.000,-- € bei kommunalen Musikschulen
  • Mindestfördersumme von 2.000,-- € bei Musikschulen mit eigener Rechtspersönlichkeit (e. V. / gGmbH)

 

Wo ist der Antrag zu stellen:

bei der Bezirksregierung Detmold, Dezernat 48 / 2, Leopoldstr. 15, 32756 Detmold

 

Wann ist der Antrag zu stellen:

Die Antragsfrist für das Jahr 2012 ist am 15.12.2011. abgelaufen.

Nach dem Einsendeschluss eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden..

 

Welche Grundlage:

Bestimmungen der §§ 23, 44 Landeshaushaltsordnung

 

Was ist noch wichtig:

Eigenanteil von mindestens 20 % muss eingebracht werden.

Bei Mehrjährigkeit erhöht sich der Eigenanteil im 2. Jahr auf mindestens 30 % und im 3. Jahr auf mindestens 40 %.

Fiktive Kosten können nicht den Eigenanteil ersetzen.

Liegt die Realisierung des Projektes auch im Interesse Dritter, sollen diese sich an der Finanzierung angemessen beteiligen.

 

Formulare

Antragsformular

Ausfüllanleitung zum Antragsformular

Antrag auf Auszahlung einer Zuwendung

Verwendungsnachweis ANBest P (privat)

Verwendungsnachweis ANBest G (öffentlich)

ANBest P

ANBest G

 

Weitere Unterlagen:

ausführliche inhaltlicher Projektbeschreibung:

Es  sind Aussagen zu den Zielen, Zielgruppen  und Strategien sowie zur Leistungsfähigkeit eigener Kräfte und externer Partner zu treffen.

aussagekräftiger detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan:

Es können lediglich projektspezifische Kosten geltend gemacht werden. Die Kosten sind auf der Basis der kassenmäßigen Ist-Einnahmen und Ist-Ausgaben aufzuführen (keine Ausweisung von fiktiven Einnahmen und Ausgaben). Es muss erkennbar sein, wie sich die einzelnen Kostenpositionen zusammensetzen (z. B. 30 Stunden für eine Honorarkraft à 20,-- € = 600,-- €). Der Kosten- und Finanzierungsplan muss mit der Projektbeschreibung korrespondieren, d. h. sämtliche aufgeführten Kosten müssen sich aus der Projektbeschreibung ergeben.

 

Auskunft erteilt:


Ansprechpartnerin
Heidrun-Martina Schanz
05231/71-4844
Eine E-Mail an Heidrun-Martina Schanz senden

Ansprechpartner
Hans-Martin Witt
05231/71-4841
Eine E-Mail an Hans-Martin Witt senden

weiterführende/zusätzliche Infos

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