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Förderung der Öffentlichen Bibliotheken

Die finanzielle Förderung der kommunalen öffentlichen Bibliothek erfolgt auf der Grundlage der Grundsätze zur Förderung von Kunst und Kultur in der Fassung von 2004.

Fördergegenstand

Das Land Nordrhein-Westfalen gewährt nach Maßgabe dieser Grundsätze und der Verwaltungsvorschriften zur LHO Zuwendungen für Projekte Öffentlicher Bibliotheken, die der Modernisierung und der Steigerung der Attraktivität dienen.

Wer wird gefördert:

  1. Städte und Gemeinden, die Träger von Bibliotheken der 1. oder 2. Stufe im Land Nordrhein-Westfalen sind.
  2. Städte und Gemeinden, die mittelfristig eine Bibliothek der 1. Stufe einrichten wollen.
  3. Andere Träger von Bibliotheken, sofern die Bibliothek die Funktion einer kommunalen Bibliothek der 1. Stufe erfüllt.
  4. Kommunale Zeckverbände und ähnliche Organisationen, die im Auftrag der Kommunen für kommunale Bibliotheken tätig sind.

 

Was gefördert wird:

  1. Projekte und Pilotprojekte, mit denen landesweit strukturelle Verbesserungen des öffentlichen Bibliothekssystems erreicht werden.
  2. landesweite oder regionale Kooperationsprojekte von Bibliotheken, insbesondere Projekte zur Vernetzung der Bibliotheken.
  3. landesweite Qualifizierungsmaßnahmen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Öffentlichen Bibliotheken.
  4. innovative Projekte und Projekte zur Modernisierung einzelner Bibliotheken.
  5. Ablösung veralteter Systeme bzw. deren Modernisierung in Teilbereichen oder Neueinführung.
  6. Projekte zur Förderung von Lese-, Informations- und Medienkompetenz.
  7. weitere Maßnahmen, sofern sie mittelfristig zur Einrichtung einer Bibliothek der 1. Stufe führen.
  8. Maßnahmen, die von einer oder mehreren bibliothekarischen Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen mit einem Land innerhalb der EU durchgeführt werden.

 

Wo ist der Antrag zu stellen:

Bezirksregierung Detmold, Dezernat 48

 

Wann ist der Antrag zu stellen:

Jeweils bis zum 30.11 des Vorjahres

 

Was noch wichtig ist:

 

Der Regelfördersatz beträgt 60 %.

Die Bagatellgrenze für die anteilige Landesförderung beträgt 5.000 €.

 

Aktuelles:

Fachtagung "Zukunft der öffentlichen Bibliotheken"

Formulare

Antragsformular

Ausfüllanleitung zum Antragsformular

Antrag auf Auszahlung einer Zuwendung

Verwendungsnachweis ANBest P (privat)

Verwendungsnachweis ANBest G (öffentlich)

ANBest P

ANBest G

 

 

 

Auskunft erteilt:


Ansprechpartnerin
Astrid Straker
Tel. 05231 / 71 4870
Eine E-Mail an Astrid Straker senden

Ansprechpartnerin
Heike Wegner-Seele
05231 / 71 4861
Eine E-Mail an Heike Wegner-Seele senden

weiterführende/zusätzliche Infos

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