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- Förderung der Musikschulen -Wer wird gefördert: Musikschulen, welche die Kriterien nach dem KGST-Gutachten erfüllen. Sie müssen in kommunaler Trägerschaft sein oder in Trägerschaft eines eingetragenen Vereins, welcher als gemeinnützig anerkannt ist, um die Versorgung eines Einzugsbereichs in Vertretung einer kommunalen Musikschule zu übernehmen. Sie müssen erhebliche kommunale Förderung erhalten.
Was wird gefördert:
Wie sind die Konditionen: Förderung als Festbetrag pro Schüler
Wo ist der Antrag zu stellen: bei der Bezirksregierung Detmold, Dezernat 48 / Kultur, Leopoldstr. 15, 32756 Detmold
Wann ist der Antrag zu stellen: Die Antragsfrist für das Jahr 2012 endet am 16. März 2012 (Ausschlussfrist).
Welche Grundlage: Bestimmungen der §§ 23, 44 Landeshaushaltsordnung
Was ist noch wichtig: Fördermittel reichen in der Regel nur für kommunale Musikschulen
Formulare: Antrag auf Auszahlung einer Zuwendung Verwendungsnachweis ANBest P (privat) Verwendungsnachweis ANBest G (öffentlich)
Weitere Unterlagen: keine
Auskunft erteilt:
Ansprechpartnerin
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