Angelegenheiten der Kirchen
Hier wird in Angelegenheiten der Kirche entschieden, in denen es staatliche Rechte zu wahren gilt:
z.B. Kirchenbeschlüsse in Vermögensangelegenheiten, Kirchenbeschlüsse über die Bildung oder Veränderung von Kirchengemeinden, Zuwendungen an Religionsgemeinschaften, Verwaltung der Patronate