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Schulen in freier TrägerschaftNeben dem öffentlichen (= staatlichen) Schulsystem besteht in der Bundesrepublik Deutschland aus sehr langer Tradition heraus eine ganze Reihe von Schulen in freier Trägerschaft. Entweder aus Gründen ihrer schulrechtlichen Verfassung oder auch wegen ihres schulischen Angebotes ist dabei zwischen Ersatz- und Ergänzungsschulen zu unterscheiden. Ersatzschulen bieten dieselben Schulformen und Unterrichtsinhalte an wie die entsprechenden öffentlichen Schulen. Mit dem Besuch einer Ersatzschule erfüllen die Schülerinnen und Schüler die gesetzliche Schulpflicht. Der an einer solchen Ersatzschule erworbene Abschluss ist mit dem Abschluss einer öffentlichen Schule gleichwertig. Ergänzungsschulen bieten dagegen Schulformen und Unterrichtsinhalte an, die das staatliche Schulsystem gar nicht oder in der jeweiligen Form nicht kennt. Mit dem Besuch einer Ergänzungsschule erfüllen die Schülerinnen und Schüler die gesetzliche Schulpflicht nur in sehr seltenen Fällen. Staatlich anerkannte Abschlüsse können an Ergänzungsschulen grundsätzlich nicht erworben werden; in einigen Fällen bereiten sie allerdings auf Externenprüfungen vor staatlichen Prüfungskommissionen vor. Um diese privaten Schulen kümmert sich ein Teilbereich des Dezernats 48. Hier werden Fragen der Genehmigung dieser Schulen, ihrer staatlichen Refinanzierung und der Erteilung von Unterrichtserlaubnissen für die in ihnen tätigen Lehrkräfte bearbeitet. Die Ersatzschulen in unserem Regierungsbezirk finden Sie hier. Stellenausschreibungen im Ersatzschulbereich finden Sie hier. Auskunft erteilt:Hauptdezernent: Ersatzschulerrichtungen: Refinanzierung: Elisabeth Ruberg Sandra Rüther Rainer Brenke Thomas Krüger Personalangelegenheiten: Karl-Heinz Pawellek - Grundschulen, Hauptschulen und Realschulen - Ruven Busekros - Förderschulen (geistige Entwicklung und körp. & mot. Entwicklung) und Waldorfschulen Ergänzungsschulen und Freie Unterrichtseinrichtungen:
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