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Zuwendungen für Fortbildungsveranstaltungen für das Personal im Rahmen der Verlässlichen Ganztagsangebote und der offenen Ganztagsschule im Primarbereich

Rechtsgrundlage: Rd. Erl. des Ministeriums für Schule und Weiterbildung (MSW) vom 14.06.2002, geändert durch Rd. Erl. vom 20.05.2003 (BASS 11-02 Nr. 18)

Durch die Zuwendung soll den Schulträgern ermöglicht werden, Fortbildungsveranstaltungen zur Qualifizierung des Personals durchzuführen. Diese sollen einen Beitrag zur Qualitätsverbesserung und Qualitätssicherung der Ganztagsangebote leisten. Dabei sollen die Kooperation zwischen Schule und Jugendhilfe einerseits, zwischen Lehrerinnen und Lehrern und dem Betreuungspersonal andererseits gestärkt werden.

Das Land gewährt pro Maßnahme einen Betrag von 300,00 € als Zuschuss zu den entstehenden Personal- und Sachkosten.

Zuwendungsvoraussetzungen:

  •  Jede Veranstaltung findet in der Regel an einem Tag statt
  •  Die Veranstaltungen finden spätestens am 15.12. eines Jahres statt
  •  An jeder Veranstaltung nehmen mindestens zehn Personen teil
  •  Jeder Schulträger kann bis zu fünf Veranstaltungen durchführen
  •  Die Veranstaltungen können auch von mehreren Schulträgern gemeinsam  durchgeführt werden, Antragsteller ist dann der federführende Schulträger 

 

Der jeweilige Schulträger hat seinen formlosen Antrag zusammen mit der Anlage nach dem Muster (Anlage) möglichst bis zum 31.03., spätestens bis zum 30.04. bei der Bezirksregierung, Dezernat 48 einzureichen.  

 

 

Auskunft erteilt:


Ansprechpartnerin
Angelika Finke
05231/71-4821
Eine E-Mail an Angelika Finke senden

weiterführende/zusätzliche Infos

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