Härtefallfonds "Alle Kinder essen mit"
Wer wird gefördert:
Städte, Gemeinden und Gemeindeverbände
Was wird gefördert:
Gefördert wird die Teilnahme von bedürftigen Kindern und Jugendlichen an der Mittagsverpflegung in
- Kindertageseinrichtungen
- Kindertagespflegestellen und
- Schulen,
sofern sie nicht zum Leistungsbereich des SGB II, des SGB XII sowie des SGB VIII gehören und für die die Familien keinen Kinderzuschlag erhalten oder Wohngeld beziehen.
Wie sind die Konditionen:
Das Land gewährt einen Zuschuss in Höhe des Mehraufwandes (grundsätzlich abzüglich eines Eigenanteils von in der Regel 1 Euro), der durch das gemeinsame Mittagessen entsteht. Seitens der Zuwendungsempfängerin oder des Zuwendungsempfängers ist in der Regel ein Eigenanteil von 20% zu erbringen.
Wo ist der Antrag zu stellen:
bei der Bezirksregierung Detmold - Dezernat 48 -, Leopoldstraße 15, 32756 Detmold
Wann ist der Antrag zu stellen:
bis zum 30.09.2011 und 31.03.2012
Welche Grundlage:
- Bestimmungen der §§ 23, 44 Landeshaushaltsordnung
- Rd.Erl. des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales vom 13.07.2011 – V A 1 3928.7
Formulare: