Zuwendungen für die Betreuung von Schülerinnen und Schülern vor und nach dem Unterricht ("Schule von acht bis eins", "Dreizehn plus", Silentien")
Durch die Zuwendungen soll an den Schulen eine zeitlich verlässliche Betreuung von Kindern und Jugendlichen ermöglicht werden.
Wer wird gefördert:
der jeweilige Schulträger
Was wird gefördert:
Gefördert werden Maßnahmen zur Betreuung von Schülerinnen und Schülern
- in Grund- und Förderschulen des Primarbereichs vor und nach dem Unterricht und an unterrichtsfreien Tagen („Schule von acht bis eins“),
- in Grund- und Förderschulen des Primarbereichs nach 13 Uhr („Dreizehn plus“) sowie
- Silentien zur individuellen Förderung von Schülerinnen und Schülern zusätzlich zum Klassen- und Kursunterricht in Kleingruppen. Silentien werden an Schulen des Primarbereichs in sozialen Brennpunkten und in vom Land anerkannten Stadtteilen mit besonderem Erneuerungsbedarf in der deutschen Sprache und Mathematik gefördert.
Die wichtigsten Zuwendungsvoraussetzungen
für „Schule von acht bis eins“ und „Dreizehn plus“:
- Teilnahme von mindestens 10 Kindern an Grundschulen,
mindestens 8 Kinder an Förderschulen
- Betreuung bei „Schule von acht bis eins“ an allen Unterrichtstagen,
bei „Dreizehn plus“ an mindestens vier Unterrichtstagen pro Woche in einem festen zeitlichen Rahmen (von 8 Uhr bis mindestens 13 Uhr, bzw. ab 13 Uhr)
für Silentien:
- Teilnahme von mindestens 10 Kindern
- Mindestens 12 Schulwochen mit mindestens drei Wochenstunden
Wie die Konditionen sind:
Zuwendungssummen pro Schuljahr und Betreuungsgruppe: (neu: ab Schuljahr 2009/2010 nur für Personalkosten)
Bemessungsgrundlage ist die Zahl der jeweils tatsächlich anwesenden Schüler/innen. Stichtag für die Bemessungsgrundlage ist der erste Tag nach den Herbstferien im betreffenden Schuljahr.
„Schule von acht bis eins“:
4.000,00 € in der Grundschule
5.000,00 € in der Förderschule
„Dreizehn plus“:
5.000,00 € in der Grundschule
7.500,00 € in Förderschulen (Primarbereich)
Zweitgruppen können ab 26 zu betreuenden Schülerinnen und Schülern, in Förderschulen ab 16 Kindern gebildet werden.
Zuwendungssumme für Silentien: 750,00 € pro Schuljahr
Wo ist der Antrag zu stellen:
bei der Bezirksregierung Detmold, Dezernat 48
Wann ist der Antrag zu stellen:
bis zum 31. März eines Jahres nach dem Muster - Förderantrag „Schule von acht bis eins“ nebst Anlage
Welche Grundlage:
Rd. Erl. des Ministeriums für Schule und Weiterbildung (MSW) vom 19.02.2001 (BASS 12 – 08 Nr. 2) und
RdErl. des MSW vom 19.02.2001 (BASS 11 – 02 Nr. 9)
jeweils in der Fassung vom 31.07.2008
Auskunft erteilt:
Ansprechpartnerin
Angelika Finke
05231/71-4821
Eine E-Mail an Angelika Finke senden
Ansprechpartnerin
Ilona Schwich
05231/71-4820
Eine E-Mail an Ilona Schwich senden