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Zuwendungen für die Durchführung außerunterrichtlicher Angebote offener Ganztagsschulen im PrimarbereichDurch die offene Ganztagsschule (OGS) im Primarbereich soll eine Lernkultur entwickelt werden, die die Schülerinnen und Schüler in ihren Begabungen und Fähigkeiten unterstützt, fördert und fordert. Die OGS bietet mehr Zeit für Bildung und Erziehung und eine bessere Rhythmisierung des Schultages.
Wer wird gefördert: der jeweilige Schulträger
Was wird gefördert: Gefördert wird die Durchführung „außerunterrichtlicher Angebote“ in offenen Ganztagsschulen im Primarbereich, die zusätzlich zum planmäßigen Unterricht an Unterrichtstagen, an beweglichen Feiertagen und bei Bedarf auch in den Ferien außerhalb der Unterrichtszeit angeboten werden.
Wie die Konditionen sind: Pro Schuljahr und Kind erhält der Schulträger 615 EUR, Zusätzlich werden Lehrerstellen nach einem Stellenschlüssel von 0,2 Lehrerstellen pro 25 Schülerinnen und Schüler oder pro 12 Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf zugewiesen. Für andere Betreuungsformen an einer offenen Ganztagsschule erhält der Schulträger je offener Ganztagsschule eine Betreuungspauschale in Form eines Zuschusses von 5.500 EUR, in Förderschulen 6.500 EUR.
Wo ist der Antrag zu stellen: bei der Bezirksregierung Detmold, Dezernat 48
Wann ist der Antrag zu stellen: bis zum 31. März eines Jahres nach dem Muster - Förderantrag „außerunterrichtliche Angebote OGS“ ; hinzuzufügen ist die „Anlage zum Antrag OGS Betreuung“
Welche Grundlage: RdErl. des Ministeriums für Schule und Weiterbildung (MSW) vom 26.01.2006 (BASS 12 - 63 Nr. 4) und RdErl. des MSW vom 12.02.2003 (BASS 11 - 02 Nr. 19), jeweils in der Fassung vom 31.07.2008
Auskunft erteilt:
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