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Zuwendungen für die Durchführung außerunterrichtlicher Angebote offener Ganztagsschulen im Primarbereich

Durch die offene Ganztagsschule (OGS) im Primarbereich soll eine Lernkultur entwickelt werden, die die Schülerinnen und Schüler in ihren Begabungen und Fähigkeiten unterstützt, fördert und fordert. Die OGS bietet mehr Zeit für Bildung und Erziehung und eine bessere Rhythmisierung des Schultages.

 

Wer wird gefördert:

der jeweilige Schulträger

 

Was wird gefördert:

Gefördert wird die Durchführung „außerunterrichtlicher Angebote“ in offenen Ganztagsschulen im Primarbereich, die zusätzlich zum planmäßigen Unterricht an Unterrichtstagen, an beweglichen Feiertagen und bei Bedarf auch in den Ferien außerhalb der Unterrichtszeit angeboten werden.
Die Durchführung erfolgt in der Regel an allen Unterrichtstagen in einem festen zeitlichen Rahmen von spätestens 8 Uhr bis 16 Uhr, bei Bedarf auch länger, mindestens aber bis 15 Uhr.

 

Wie die Konditionen sind:

Pro Schuljahr und Kind erhält der Schulträger 615 EUR,
für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf 1.230 EUR pro Schuljahr.
Der Schulträger hat einen Eigenanteil von 410 EUR pro Kind und Schuljahr zu erbringen.

Zusätzlich werden Lehrerstellen nach einem Stellenschlüssel von 0,2 Lehrerstellen pro 25 Schülerinnen und Schüler oder pro 12 Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf zugewiesen.
An Stelle von 0,1 Lehrerstellen kann ein Festbetrag von 205 EUR pro Kind bzw. 430 EUR pro Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf gewährt werden. (Träger von Ersatzschulen erhalten die im Erlass aufgeführten Beträge.)

Für andere Betreuungsformen an einer offenen Ganztagsschule erhält der Schulträger je offener Ganztagsschule eine Betreuungspauschale in Form eines Zuschusses von 5.500 EUR, in Förderschulen 6.500 EUR.

 

Wo ist der Antrag zu stellen:

bei der Bezirksregierung Detmold, Dezernat 48

 

Wann ist der Antrag zu stellen:

bis zum 31. März eines Jahres nach dem Muster - Förderantrag „außerunterrichtliche Angebote OGS“ ; hinzuzufügen ist die „Anlage zum Antrag OGS Betreuung“

 

Welche Grundlage:

RdErl. des Ministeriums für Schule und Weiterbildung (MSW) vom 26.01.2006 (BASS 12 - 63 Nr. 4) und RdErl. des MSW vom 12.02.2003 (BASS 11 - 02 Nr. 19), jeweils in der Fassung vom 31.07.2008

 

 

Auskunft erteilt:


Ansprechpartnerin
Angelika Finke
05231/71-4821
Eine E-Mail an Angelika Finke senden

Ansprechpartnerin
Ilona Schwich
05231/71-4820
Eine E-Mail an Ilona Schwich senden

weiterführende/zusätzliche Infos

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