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Anerkennung von ausländischen Bildungsabschlüssen(Berufsfachschul- / Fachschul-Abschlüsse)Die Zuständigkeiten - nach Nationen - aller Bezirksregierungen finden Sie hier Nur Bezirksregierung Detmold: Bewertung von Berufsfachschul- bzw. Fachschul-Abschlüssen aus den Ländern
Wir benötigen die unter diesem Link aufgeführten Unterlagen! Das hier hinterlegte Schreiben können Sie sich ausdrucken bzw. herunterladen und als Anschreiben verwenden. Dazu sollten Sie die noch fehlenden Angaben (kursiv) einsetzen bzw. eines der "Kästchen" ankreuzen und die freien Felder ausfüllen oder Sie fertigen ein entsprechendes Schreiben mit Ihrem Namen und Ihrer Anschrift (evtl. auch mit Telefon- / Fax-Nummer / E-Mail-Adresse) an und schicken es mit den erforderlichen Unterlagen in der beschriebenen Form an die folgende Adresse:
Wir weisen darauf hin, dass das zum 01.04.2012 in Kraft getretene Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz ein Bundesgesetz ist und die nach Landesrecht geregelten Berufsfachschul- bzw. Fachschulabschlüsse nicht berührt. Nichtschulische Berufsabschlüsse können auf Antrag von der für den Wohnsitz zuständigen Kammer gleichgestellt werden. Dies sind je nach Ausbildungsberuf die Industrie- und Handelskammer, Handwerks-, Ärzte-, Zahnärzte-, Landwirtschafts- oder Rechtsanwaltskammer. Über die zu einem Antrag auf Gleichstellung eines Berufsabschlusses beizubringenden Nachweise geben die zuständigen Kammern Auskunft. Für Abschlüsse, die ggf. deutschen Abschlüssen der Sekundarstufe I entsprechen könnten, erhalten Sie Informationen bei der Bezirksregierung Köln! Über die Gleichstellung von ausländischen Abschlüssen, die evtl. der Allgemeinen Hochschulreife oder der Fachhochschulreife (Abschlüsse im Bereich der Sekundarstufe II) entsprechen könnten, entscheidet die Zentrale Zeugnisanerkennungsstelle bei der Bezirksregierung Düsseldorf. Zur Führung im Ausland erworbener akademischer Grade erhalten Sie beim für das Ressort Wissenschaft zuständigen Ministerium nähere Informationen. Ggf. können Sie auch – unverbindliche - Informationen zu einer evtl. möglichen Einschätzung / Einstufung Ihres im Ausland erworbenen Abschlusses erhalten in der Datenbank Anabin.
Auskunft erteilt:
für Familiennamen mit den Anfangsbuchstaben A-K
für Familennamen mit den Anfangsbuchstaben L-Z |
weiterführende/zusätzliche Infos |