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Schulrecht

Im Bereich des Schulrechts werden schulische Entscheidungen wie die Leistungsbewertung/Notenvergabe und Ordnungsmaßnahmen im Widerspruchsverfahren überprüft. Des Weiteren werden Fragen zur Schulmitwirkung, Schadensersatz sowie Lernmittelfreiheit bearbeitet. Die Auszahlung von Schülerfahrtkosten erfolgt ebenfalls im Dezernat 48. Zum Thema Datenschutz an Schulen beraten behördliche Datenschutzbeauftragte sowohl Schulen als auch Eltern.

Bei Schulpflichtverletzungen werden durch die Schulen Bußgeldverfahren eingeleitet. Die Festsetzung des Bußgeldes erfolgt durch das Dezernat 48. Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs von Schülerinnen und Schülern und die Festlegung des Förderortes, werden ebenfalls vom Dezernat 48 durchgeführt.

Ausländische oder ausgesiedelte Schüler haben die Möglichkeit, durch eine Sprachprüfung/Feststellungsprüfung eine Fremdsprache zu ersetzen.

weiterführende/zusätzliche Infos

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