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Sonderpädagogischer FörderbedarfErgeben sich zu Beginn der Schulpflicht oder während des Besuchs der allgemeinen Schule für Erziehungsberechtigte oder die Schule Anhaltspunkte dafür, dass eine Schülerin bzw. ein Schüler nur mit sonderpädagogischer Unterstützung im Unterricht hinreichend gefördert werden kann, so ist ein Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs und zur Entscheidung über den schulischen Förderort durchzuführen. Der endgültigen Entscheidung darüber, ob eine Schülerin oder ein Schüler sonderpädagogischen Förderbedarf hat und an welcher Schulform sie bzw. er am besten sonderpädagogisch gefördert werden kann, geht ein sehr zeitintensives Verfahren voraus. Detaillierte Informationen über den Ablauf des Verfahrens entnehmen Sie bitte den Seiten des Bildungsportals NRW.
Das entsprechenden Antragsformular für Schulen der Sekundarstufe I finden Sie hier: Für Anträge während der Berufsschulpflicht verwenden Sie bitte nachfolgendes Formular:
Auskunft erteilt:
Für die Stadt Bielefeld sowie die Kreise Lippe, Herford und Höxter
Für die Kreise Gütersloh, Paderborn und Minden-Lübbecke |
weiterführende/zusätzliche Infos |