Bezirksregierung Detmold

Bezirksregierung Detmold LOGO_BRDT_Druck_NRW
Behördenlogo mit Link zur Startseite
Navigation überspringen
Übersicht A - Z Organigramm Impressum

Hauptnavigation

Startseite Aufgaben Region OWL Wir über uns Service Regionalrat Kontrast A a

Sonderpädagogischer Förderbedarf

Ergeben sich zu Beginn der Schulpflicht oder während des Besuchs der allgemeinen Schule für Erziehungsberechtigte oder die Schule Anhaltspunkte dafür, dass eine Schülerin bzw. ein Schüler nur mit sonderpädagogischer Unterstützung im Unterricht hinreichend gefördert werden kann, so ist ein Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs und zur Entscheidung über den schulischen Förderort durchzuführen.

Der endgültigen Entscheidung darüber, ob eine Schülerin oder ein Schüler sonderpädagogischen Förderbedarf hat und an welcher Schulform sie bzw. er am besten sonderpädagogisch gefördert werden kann, geht ein sehr zeitintensives Verfahren voraus.

Detaillierte Informationen über den Ablauf des Verfahrens entnehmen Sie bitte den Seiten des Bildungsportals NRW.

 

Das entsprechenden Antragsformular für Schulen der Sekundarstufe I finden Sie hier:

Antragsformular

Für Anträge während der Berufsschulpflicht verwenden Sie bitte nachfolgendes Formular:

Antragsformular Berufsschulen

 

Auskunft erteilt:


Für die Stadt Bielefeld sowie die Kreise Lippe, Herford und Höxter
Anette Krämer
05231/714824
Eine E-Mail an Anette Krämer senden

Für die Kreise Gütersloh, Paderborn und Minden-Lübbecke
Gudrun Günther
05231/714812
Eine E-Mail an Gudrun Günther senden

weiterführende/zusätzliche Infos

Zur Navigation