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Hinweise zu Übernahmen aus dem staatlich genehmigten Ersatzschuldienst

 

Wenn Sie unbefristet an einer staatlich genehmigten Ersatzschule beschäftigt sind, haben Sie die Möglichkeit, durch einen Wechsel in den öffentlichen Schuldienst des Landes Nordrhein-Westfalen zu gelangen.

Beteiligung am Ausschreibungsverfahren und am Listenverfahren

Hinweise hierzu finden Sie auf der Internetseite: www.leo.nrw.de. Nutzen Sie die Online-Bewerbungsmöglichkeit.

 

Wichtig: Zwingend erforderlich ist die Vorlage einer aktuellen Freigabeerklärung des derzeitigen Arbeitgebers oder eines Nachweises, dass das bestehende Beschäftigungsverhältnis zeitnah zum Einstellungstermin beendet werden kann.

 

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