Wenn Sie unbefristet an einer staatlich genehmigten Ersatzschule beschäftigt sind, haben Sie die Möglichkeit, durch einen Wechsel in den öffentlichen Schuldienst des Landes Nordrhein-Westfalen zu gelangen.
Beteiligung am Ausschreibungsverfahren und am Listenverfahren
Hinweise hierzu finden Sie auf der Internetseite: www.leo.nrw.de. Nutzen Sie die Online-Bewerbungsmöglichkeit.
Wichtig: Zwingend erforderlich ist die Vorlage einer aktuellen Freigabeerklärung des derzeitigen Arbeitgebers oder eines Nachweises, dass das bestehende Beschäftigungsverhältnis zeitnah zum Einstellungstermin beendet werden kann.