Navigation |
in BearbeitungHinweise zum AnerkennungsverfahrenEin Anerkennungsverfahren (Antrag - siehe Antragsvordruck) ist nur dann sinnvoll, wenn die Absicht besteht, künftig im öffentlichen Schuldienst des Landes NRW tätig zu werden. Bitte beachten Sie, dass für die Einstellung in den Schuldienst sowie die Teilnahme an einem berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst eine Anerkennung nicht mehr erforderlich ist. Für nicht lehramtsbezogene Hochschulabschlüsse ist eine Anerkennung nicht mehr vorgesehen bzw. möglich; Informationen zur berufsbegleitenden Ausbildung finden Sie in der unter Folgende Antragsunterlagen sind einzureichen:
Die Übersetzungen sind durch einen für einen Gerichtsbezirk in der Bundesrepublik Deutschland ermächtigten oder beeidigten Übersetzer/Dolmetscher vornehmen zu lassen. Die Kopien bzw. Abschriften sind amtlich beglaubigen zu lassen. Das heisst, es muss bescheinigt sein, dass die Fotokopie/Abschrift mit dem Original übereinstimmt. Sofern eine Anerkennung ausgesprochen wurde, ist für Antragsteller aus dem nicht deutschen Sprachraum ein obligatorisches Deutschsprachkolloquium abzuleisten (siehe: Merkblatt des Staatl. Prüfungsamtes Dortmund – Außenstelle Bochum –)
|
weiterführende/zusätzliche Infos |