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Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse

Hinweise zum Anerkennungsverfahren

 

Ein Anerkennungsverfahren (Antrag - siehe Antragsvordruck) ist nur dann sinnvoll, wenn die Absicht besteht, künftig im öffentlichen Schuldienst des Landes NRW tätig zu werden.

Folgende Antragsunterlagen sind einzureichen:

  • Antragsvordruck (siehe Antragsvordruck)
  • Tabellarischer Lebenslauf (mit Daten der Ausbildung und Berufstätigkeit, Lichtbild)
  • Beglaubigte Kopie des Originals des Diplomzeugnisses
  • Beglaubigte Kopie der Übersetzung des Diplomzeugnisses
  • Beglaubigte Kopie des Originals des Notenverzeichnisses zum Diplomzeugnis
  • Beglaubigte Kopie der Übersetzung des Notenverzeichnisses zum Diplomzeugnis
  • Bei Namensänderung: Beglaubigte Kopie der Heiratsurkunde oder des Personalausweises

 

Die Übersetzungen sind durch einen für einen Gerichtsbezirk in der Bundesrepublik Deutschland ermächtigten oder beeidigten Übersetzer/Dolmetscher vornehmen zu lassen. Die Kopien bzw. Abschriften sind amtlich beglaubigen zu lassen.

Sofern eine Anerkennung ausgesprochen wurde, ist für Antragsteller aus dem nicht deutschen Sprachraum ein obligatorisches Deutschsprachkolloquium abzuleisten.

Das Deutschsprachkolloquium wird von dem Landesprüfungsamt für die erste Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen in Nordrhein-Westfalen  - Geschäftsstelle Bochum -  durchgeführt.

Landesprüfungsamt für erste Staatsprüfungen an Schulen
Geschäftsstelle Bochum
Universitätsstraße 150
44780 Bochum

Ansprechpartner: Frau Ebbinghaus

 

Weitere Informationen und Formulare erhalten Sie auf der Internetseite des Landesprüfungsamtes: www.lpa1.nrw.de

und

http://www.lpa1.nrw.de/Dienstbereiche/Bochum/Formulare/Kolloquien/index.html

 

Hinweise zu weiteren Zuständigkeiten:

  • Sofern Anrechnungen von ausländischen Studienleistungen auf ein Studium in NRW erfolgen sollen, sind hierfür die  Landesprüfungsämter für Erste Staatsprüfungen für die Lehrämter an Schulen zuständig. (Adressen und Telefonnummern der Dienstbereiche und Geschäftsstellen finden Sie unter: www.lpa1.nrw.de )
     
  • Für die Anerkennung von Abschlüssen der Berufsfachschulen einschließlich Fachschulen für Sozialpädagogik (z. B. staatlich geprüfte Erzieherinnen) ist das Dezernat 48 zuständig (für Albanien, Bulgarien, Ungarn, ehem. UdSSR); ansonsten die jeweiligen Bezirksregierungen
     
  • Einstellungen: Schulämter; Dezernat 47

 

 

weiterführende/zusätzliche Infos

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