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Anerkennung ausländischer BildungsabschlüsseHinweise zum Anerkennungsverfahren
Ein Anerkennungsverfahren (Antrag - siehe Antragsvordruck) ist nur dann sinnvoll, wenn die Absicht besteht, künftig im öffentlichen Schuldienst des Landes NRW tätig zu werden. Folgende Antragsunterlagen sind einzureichen:
Die Übersetzungen sind durch einen für einen Gerichtsbezirk in der Bundesrepublik Deutschland ermächtigten oder beeidigten Übersetzer/Dolmetscher vornehmen zu lassen. Die Kopien bzw. Abschriften sind amtlich beglaubigen zu lassen. Sofern eine Anerkennung ausgesprochen wurde, ist für Antragsteller aus dem nicht deutschen Sprachraum ein obligatorisches Deutschsprachkolloquium abzuleisten. Das Deutschsprachkolloquium wird von dem Landesprüfungsamt für die erste Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen in Nordrhein-Westfalen - Geschäftsstelle Bochum - durchgeführt. Landesprüfungsamt für erste Staatsprüfungen an Schulen Ansprechpartner: Frau Ebbinghaus
Weitere Informationen und Formulare erhalten Sie auf der Internetseite des Landesprüfungsamtes: www.lpa1.nrw.de und http://www.lpa1.nrw.de/Dienstbereiche/Bochum/Formulare/Kolloquien/index.html
Hinweise zu weiteren Zuständigkeiten:
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weiterführende/zusätzliche Infos |