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Kleingartenförderung

Wer wird gefördert

  1. Gemeinden und Gemeindeverbände als Träger des Vorhabens

 

Was gefördert wird

  1. Grunderwerb zur Bestandssicherung
  2. Grunderwerb zur Schaffung neuer oder Erweiterung bestehender Kleingärten
  3. Bau neuer sowie Erweiterung bestehender Kleingärten
  4. Sanierung und Modernisierung öffentlich zugänglicher Bereiche bestehender Kleingartenanlagen
  5. Neubau sanitärer Gemeinschaftseinrichtungen (Erstausstattung)

 

Wie die Konditionen sind

Förderungsrahmen 60 v.H. bis 80 v.H. der zuwendungsfähigen Ausgaben bzw. Festbetrag je Kleingarten.

 

Wo ist der Antrag zu stellen

Bezirksregierung Detmold, Dez. 35

 

Wann ist der Antrag zu stellen

vor Beginn des Vorhabens

 

Welche Grundlage

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Dauerkleingärten

 

 

Formulare

 

 

Auskunft erteilt:


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Bärbel Bee
05231/71 3517
Eine E-Mail an Bärbel Bee senden

weiterführende/zusätzliche Infos

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