Wohnungsbauförderung
Wer wird gefördert
- Wohnungsgesellschaften und Genossenschaften
- private Investoren und Wohneigentümer
- bei der Eigentumsförderung Haushalte mit Kindern oder schwerbehinderten Angehörigen innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen
Was wird gefördert
- der Bau und der Erwerb selbst genutzter Eigenheime und Eigentumswohnungen
- die Neuschaffung von Mietwohnungen auch in Form des Ausbaus, der Erweiterung, der Änderung oder Nutzungsänderung bestehender Gebäude
- der Bau von Wohnungen und Wohnheimen für Menschen mit Behinderungen
- der Abbau von Barrieren in bestehenden Wohnungen
Wo ist der Antrag zu stellen
bei der jeweils zuständigen Bewilligungsbehörde (Amt für Wohnungsbauförderung)
- Stadt Bielefeld
- Kreis Gütersloh
- Kreis Herford
- Kreis Höxter
- Kreis Lippe
- Kreis Minden-Lübbecke
- Kreis Paderborn
oder
bei der Gemeindeverwaltung des Bauortes, die dann den Förderantrag mit einer Stellungnahme weiterleitet.
Wann ist der Antrag zu stellen
Die Antragstellung muss vor Baubeginn bzw. vor Abschluss des notariellen Kaufvertrages erfolgen.
Welche Grundlage
- Gesetz zur Förderung von Wohnraum für das Land NRW (WFNG NRW)
- Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB)
- Wohnraumnutzungsbestimmungen (WNB)
Wer weiter informiert
- Bei allen Bewilligungsbehörden
- Bei der NRW Bank
- Informationsveranstaltungen der Banken und Sparkassen
- Informationsbroschüren des Ministeriums für Bauen und Verkehr
Auskunft erteilt:
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Bärbel Bee
05231/71-3517
Eine E-Mail an Bärbel Bee senden