Wohnungsbau/Kleingärten
Im Bereich Wohnungsbauförderung -Förderung des sozialen Wohnungsbaus- (Neubau/Ersterwerb, Gebrauchterwerb/Zweiterwerb, Erweiterung, Modernisierung, Energiesparmaßnahmen) sind die nachfolgenden Bewilligungsbehörden des Bezirks zuständig.
Weitere Informationen erhalten Sie dort jeweils bei den Ämtern für Wohnungsbauförderung.
Bewilligungsbehörden sind:
- Stadt Bielefeld,
- Kreis Gütersloh,
- Kreis Herford,
- Kreis Höxter,
- Kreis Lippe,
- Kreis Minden-Lübbecke,
- Kreis Paderborn
Seit dem 1.Januar 2010 hat die NRW Bank alle Aufgaben und Geschäfte der Wohnungsbauförderungsanstalt Nordrhein-Westfalen übernommen. Informationen rund um den sozialen Wohnungsbau können dort auch direkt abgerufen werden. (www.nrwbank.de)
Das Bundeskleingartengesetz vom 28. Februar 1983 bildet die Rechtsgrundlage zur Förderung im Kleingartenwesen. Eingehende Anträge werden bei der Bezirksregierung geprüft.