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Städtebauförderung

Städte haben viele Aufgaben: Sie sind Wohnort, Kultur- und Wirtschaftsraum zugleich. Sie sind wichtige Motoren für Wachstum, Beschäftigung und Innovation. Und sie sind Orte der Identität und Integration. Lebendige und attraktive Städte sind wesentliches Merkmal einer Region und damit Spiegelbild einer erfolgreichen, zukunftsorientierten Entwicklung. Das Land Nordrhein Westfalen (NRW) unterstützt die Kommunen bei der Vorbereitung und Durchführung von bedeutsamen städtebaulichen Investitionsvorhaben.

 

Folgende Handlungs- und Förderbereiche stehen dabei im Mittelpunkt:

  1. Die nachhaltige Stärkung von Innenstädten und von Ortsteilzentren sowie die Reaktivierung von Brachflächen ( Aktive Stadt- und Ortszentren).
  2. Die Erhaltung und Sicherung des baukulturellen Erbes - insbesondere in den historischen Stadt- und Ortskernen (Städtebaulicher  Denkmalschutz).
  3. Die Fortentwicklung von Stadt- und Ortsteilen mit besonderem sozialen, ökonomischen und ökologischen Entwicklungsbedarf  (Soziale Stadt).
  4. Die Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen bei erheblichen Funktionsverlusten, insbesondere durch Brachen und Gebäudeleerstände (Stadtumbau West).
  5. Die Förderung interkommunaler Zusammenarbeit mit herausgehobenen Projekten einer nachhaltigen regionalen Entwicklung (REGIONALEN).
  6. Förderung der energetischen Erneuerung der sozialen Infrastruktur in den Kommunen (Investitionspakt).

 

 

Zu den Förderschwerpunkten im Einzelnen:

  1. Innenstädte und Ortsteilzentren sind mit besonderen ökonomischen, demografischen und baulichen Herausforderungen konfrontiert. Ein wichtiger Baustein zur Stabilisierung und Aufwertung ist das gemeinsam vom Ministerium für Bauen und Verkehr (MBV) und der Bundesregierung auf den Weg gebrachte Städtebauförderprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“. Im Rahmen integrierter, gebietsbezogener Stadterneuerungsmaßnahmen werden dabei bauliche und partizipative Projekte zur Aufwertung des öffentlichen Raumes sowie der Aufenthaltsqualität, zur Reaktivierung innerstädtischer Brachflächen und zur Sicherung des Gebäudebestandes gefördert. Weitere Fördergegenstände sind Verfügungsfonds sowie die Wettbewerbe „Ab in die Mitte“ und „Stadt macht Plätze“.

  2. Gegenstand des "Städtebaulichen Denkmalschutzes" als eine Säule des Städtebauförderprogramms sind insbesondere historische Stadt- und Ortskerne mit denkmalwerter bzw. baukulturell wertvoller Bausubstanz. Auch in diesem Teilprogramm  sind nur städtebauliche Gesamtmaßnahmen förderfähig. Damit soll ausgeschlossen werden, dass Fördermittel allein einzelfallbezogen eingesetzt werden. Weitere Fördervoraussetzung ist eine Erhaltungssatzung nach § 172 BauGB oder die Ausweisung eines Sanierungsgebietes.

  3. Das Programm „Soziale Stadt“ unterstützt lokale integrierte Strategien zur Bewältigung der negativen Folgen des sozioökonomischen und demografischen Wandels. Ziel ist es, Stadtteile mit besonderen sozialen und ökonomischen Problemlagen zu stabilisieren. Dazu werden Mittel der Städtebauförderung sowie anderer Ressorts räumlich konzentriert eingesetzt. Erforderlich ist ein integriertes Handlungskonzept. Für die städtebaulichen Problemgebiete, die als Gebiete im Sinne von NRW-EU-Ziel 2 anerkannt sind, erfolgt darüber hinaus eine Förderung aus Mitteln der Europäischen Union.
  4. Das Programm „Stadtumbau West“ zielt darauf ab, dem drohenden oder bereits sichtbaren Funktions- und Attraktivitätsverlust von Stadtquartieren entgegenzuwirken. Kriterien hierfür sind insbesondere die (negative) Bevölkerungsentwicklung und die Arbeitslosenquote. Auf der Grundlage eines integrierten Stadtumbaukonzeptes werden  schwerpunktmäßig Projekte zur Umnutzung von Brachen, umfassende Umstrukturierungsmaßnahmen in problematischen Quartieren sowie Stabilisierungsmaßnahmen gefördert.
    Für im Sinne von NRW-EU-Ziel 2 anerkannte Gebiete erfolgt ebenfalls eine Förderung mit Mitteln der EU.

  5. Mit dem Instrument der „REGIONALEN“  bietet das Land NRW den Regionen ein Handlungs- und Strukturprogramm, das regionale Kräfte bündelt und die interkommunale Zusammenarbeit fördert. Fördermittel werden für herausragende Projekte und Strategien eingesetzt. Im November 2007 erteilte das Kabinett den Regionen Südwestfalen für 2013 und Münsterland für 2016 den Zuschlag. In der REGIONALE 2010 kooperieren die Städte Köln, Bonn, Leverkusen und die umliegenden Kreise.

  6. Bund und Länder hatten sich 2008/2009 auf den „Investitionspakt zur energetischen Erneuerung der sozialen Infrastruktur“ verständigt. Dieses Förderangebot sollte insbesondere Kommunen in schwierigen Haushaltslagen dabei unterstützen, vorrangig Schulen und Kindergärten energetisch zu sanieren. Die Gebäude mussten in aktuellen Gebieten der Städtebauförderung liegen und/oder in einer Gemeinde, die zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes verpflichtet war. Für eine  Berücksichtigung waren darüber hinaus  Angaben zur CO 2 Reduzierung sowie zur Information und Vermittlung  von Wissen über Klimaschutz und Energieeinsparung - besonders für Jugendliche/ Kinder - notwendig.

 

 

Verfahren und Antragstellung:

Das Dezernat 35 - 35.3 Städtebauförderung - berät und unterstützt die Kommunen in OWL  bei der Erarbeitung und Durchführung entsprechender Maßnahmen und Projekte.

Auf Grundlage der eingereichten Förderanträge wird das jährliche Städtebauinvestitionsprogramm aufgestellt und dieses nach Zustimmung des Regionalrates dem zuständigen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr (MWEBWV)  vorgelegt.

Nach Verkündung des Programms durch den Fachminister fertigt das Dezernat 35 die Bewilligungen und Zuwendungsbescheide und zahlt auf Antrag die Mittel aus. Dies geschieht auf Grundlage der Landeshaushaltsordnung (LHO) sowie der Förderrichtlinie Stadterneuerung 2008.

Ins Stadterneuerungsprogramm 2010 des Landes NRW sind  insgesamt 29 Maßnahmen und Projekte im Regierungsbezirk Detmold mit einem Fördervolumen in Höhe von rd. 20 Millionen Euro aufgenommen.

 

Ansprechpartner:

 

Ulrike Berger
Leitung Städtebauförderung
Telefon: 05231/713500

Regina Pampel
Stadt Bielefeld, Krs. Minden-Lüb., Paderb., Gütersloh
Telefon: 05231/713532

Matthias Bornemeier
Kreise Herford, Höxter, Lippe
Telefon: 05231/713531

Annelie Pucker
Mittelauszahlung, Verwendungsnachweisprüfung
Telefon: 05231/713534

Gabriele Brandes
Mittelauszahlung, Verwendungsnachweisprüfung
Telefon: 05231/713535

Reinhard Schulz
baufachliche und techn. Prüfung/ Investitionspakt
Telefon: 05231/713515

Axel Gotthardt
technische Prüfung/Investitionspakt
Telefon: 05231/713512

 

 

weiterführende/zusätzliche Infos

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