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Regionale Wirtschaftsförderung - Förderung der gewerblichen Wirtschaft und des TourismusgewerbesZiel des Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramms NRW ist es, durch die Gewährung von Finanzhilfen die Wirtschaftskraft in den besonders vom Strukturwandel betroffenen Landesteilen zu stärken und Arbeitsplätze zu sichern sowie neue zu schaffen. Das Programm wird durch Haushaltsmittel der EU, des Bundes und des Landes finanziert. Das Land gewährt Zuwendungen für Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft in festgelegten Fördergebieten. Zur Fördergebietskulisse gehören die Kreise Herford, Höxter und Lippe sowie die Stadt Bielefeld. Gefördert werden Investitionsvorhaben von kleinen und mittleren Unternehmen, die durch betriebliche Investitionen Dauerarbeitsplätze neu schaffen oder sichern. Die Förderungen erfolgen in Form von Investitionszuschüssen (10 bis max. 20 %). Antragsannehmende Stelle ist die NRW.BANK. Diese Anträge müssen vor Beginn des Investitionsvorhabens gestellt werden. Antragsvordrucke und den aktuellen Stand der Richtlinien finden Sie ebenfalls auf der Homepage der NRW.BANK. Die Bezirksregierung prüft die Vorhaben dahingehend, ob öffentlich rechtliche Belange berührt werden und begleitet diese bis zur Entscheidung im Arbeitskreis gewerbliche Wirtschaft. Der Arbeitskreis gewerbliche Wirtschaft setzt sich aus Vertretern des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes NRW, der NRW.BANK sowie der Bezirksregierungen zusammen.
Auskunft erteilt:
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