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SchornsteinfegerwesenDie Bezirksregierung bestellt die Bezirksschornsteinfegermeister. Nach dem Schornsteinfegergesetz sind die Eigentümer von Grundstücken und Räumen verpflichtet die kehr- und überprüfungspflichtigen Anlagen fristgerecht durch den Bezirksschornsteinfegermeister reinigen und überprüfen zu lassen. Die Arbeit der Bezirkssschornsteinfegermeister wird von den Ordnungsbehörden überprüft. Schornsteinfeger-Innung für den Regierungsbezirk Detmold
Verordnung über die Kehrung und Überprüfung von Anlagen (Kehr- und Überprüfungsordnung - KÜO)
Auskunft erteilt:
Sachbearbeiterin |
weiterführende/zusätzliche Infos |