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Schornsteinfegerwesen

Die Bezirksregierung bestellt die Bezirksschornsteinfegermeister. Nach dem Schornsteinfegergesetz sind die Eigentümer von Grundstücken und Räumen verpflichtet die kehr- und überprüfungspflichtigen Anlagen fristgerecht durch den Bezirksschornsteinfegermeister reinigen und überprüfen zu lassen. Die Arbeit der Bezirkssschornsteinfegermeister wird von den Ordnungsbehörden überprüft.

Fragen zur Kehr- und Überprüfungsordnung, der Kehr- und Überprüfungsgebührenordnung sowie zu Messungen nach der 1. BImSchV beantwortet Ihnen die

Schornsteinfeger-Innung für den Regierungsbezirk Detmold
Geschäfts- und Sprechzeiten: Montag bis Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr
Sperlingstraße 24
33607 Bielefeld
Tel.: 0521 285017/18
Fax: 0521 285019
E-Mail: kontakt@schornsteinfeger-owl.de
Internet: www.schornsteinfeger-innung.de


Außerdem erfahren Sie dort, welcher Bezirksschornsteinfegermeister für Sie zuständig ist. Weitere Informationen erhalten Sie bei den Kreisordnungsämtern.

Verordnung über die Kehrung und Überprüfung von Anlagen (Kehr- und Überprüfungsordnung - KÜO)


 

Auskunft erteilt:


Sachbearbeiterin
Ulrike Beckmann
05231/71-3405
Eine E-Mail an Ulrike Beckmann senden

weiterführende/zusätzliche Infos

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