Bezirksregierung Detmold

Bezirksregierung Detmold LOGO_BRDT_Druck_NRW
Behördenlogo mit Link zur Startseite
Navigation überspringen
Übersicht A - Z Organigramm Impressum

Hauptnavigation

Startseite Aufgaben Region OWL Wir über uns Service Regionalrat Kontrast A a

Handwerksrecht

Meisterprüfung

Ein Handwerk kann nach den Vorschriften der Handwerksordnung grundsätzlich nur dann selbstständig ausgeübt werden, wenn der Betrieb in der Handwerksrolle bei der örtlich zuständigen Handwerkskammer eingetragen ist.
Voraussetzung für die Eintragung in die Handwerksrolle ist grundsätzlich das Bestehen der Meisterprüfung in dem jeweiligen Handwerk (Regelvoraussetzung). Ausnahmebewilligungen sind nach §§ 7a, 7b (Altgesellenregelung), 8 und 9 der Handwerksordnung möglich.

Zuständig ist die Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld.

weiterführende/zusätzliche Infos

Zur Navigation