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HandwerksrechtMeisterprüfungEin Handwerk kann nach den Vorschriften der Handwerksordnung grundsätzlich nur dann selbstständig ausgeübt werden, wenn der Betrieb in der Handwerksrolle bei der örtlich zuständigen Handwerkskammer eingetragen ist. Voraussetzung für die Eintragung in die Handwerksrolle ist grundsätzlich das Bestehen der Meisterprüfung in dem jeweiligen Handwerk (Regelvoraussetzung). Ausnahmebewilligungen sind nach §§ 7a, 7b (Altgesellenregelung), 8 und 9 der Handwerksordnung möglich. Zuständig ist die Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld. |
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