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Arbeitsmarktprogramme

Die Bezirksregierung setzt systematisch die Landesarbeitspolitik um. Hierzu hat das Land Nordrhein-Westfalen Förderprogramme entwickelt. Die Förderprogramme sind nach 3 Leitthemen untergliedert:

Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist das zentrale Finanzierungsinstrument für die NRW-Arbeitspolitik. Die von der EU zur Verfügung gestellten Fördermittel müssen durch nationale Mittel (Land, Bundesanstalt für Arbeit, Kommunen, Sonstige) kofinanziert werden.

Die EU-Kommission hat mit den Mitgliedstaaten durch vertragliche Regelung fixiert, in welchen Bereichen und in welchem Förderumfang ESF-Mittel im Rahmen der nationalen Arbeitspolitik zum Einsatz kommen. 

Zuständig für die Durchführung der Arbeitsmarktprogramme sind die jeweiligen Bezirkregierungen (Detmold, Arnsberg, Köln, Düsseldorf, Münster).

weiterführende/zusätzliche Infos

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