Navigation |
Förderung der Umnutzung landwirtschaftlicher Gebäude zur Erzielung eines außerlandwirtschaftlichen Einkommens für aktive Landwirte
Umnutzung von Wirtschaftsgebäuden land- und forstwirtschaftlicher BetriebeWas soll erreicht werden?
Die Förderung der Umnutzung von land- und forstwirtschaftlichen Gebäuden soll den Betrieben die Möglichkeit eröffnen, neue Räumlichkeiten für eine außerlandwirtschaftliche Einkommensquelle (z.B. Ferienwohnungen, Hofcafé, Gewerberäume) zu schaffen. Umbau statt Neubau führt zum sparsamen Umgang mit der Fläche.
Was wird gefördert?
Investitionen zur Umnutzung der Bausubstanz von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, u.a. für gewerbliche Nutzungen oder zu Wohnzwecken.
Wer ist antragsberechtigt?
Land- und forstwirtschaftliche Betriebe
Höhe der Zuschüsse
35 % der förderfähigen Nettokosten, höchstens 100.000 Euro je Gebäude Bei Umnutzung zu Wohnzwecken (nur zur Fremdvermietung, nicht für den Eigenbedarf): 20 %, höchstens 50.000 Euro je Gebäude
Voraussetzungen
Investitionen zur Umnutzung, die der Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von Anhang-I-Erzeugnissen (landwirtschaftliche Produktion) betreffen, können nicht berücksichtigt werden. Informationsflyer zur Förderung der Umnutzung Praxisleitfaden zur Umnutzung landwirtschaftlicher Gebäude
Maßnahmen der Integrierten ländlichen Entwicklung können im Rahmen der Landesrichtlinie vom 18.03.2008 mit Mitteln der Europäischen Union, der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert werden.
Auskunft erteilt:
Dezernent und Ansprechpartner
Ansprechpartner für BI und die Kreise MI, GT und HF
und
Ansprechpartner für die Kreise HX, LIP und PB
|
weiterführende/zusätzliche Infos |