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Förderung der Umnutzung landwirtschaftlicher Gebäude zur Erzielung eines außerlandwirtschaftlichen Einkommens für aktive Landwirte

Restaurant im ehemaligen Kuhstall

 

Umnutzung von Wirtschaftsgebäuden land- und forstwirtschaftlicher Betriebe

 

Was soll erreicht werden?

 

Die Förderung der Umnutzung von land- und forstwirtschaftlichen Gebäuden soll den Betrieben die Möglichkeit eröffnen, neue Räumlichkeiten für eine außerlandwirtschaftliche Einkommensquelle (z.B. Ferienwohnungen, Hofcafé, Gewerberäume) zu schaffen. Umbau statt Neubau führt zum sparsamen Umgang mit der Fläche.

 

Was wird gefördert?

 

Investitionen zur Umnutzung der Bausubstanz von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, u.a. für gewerbliche Nutzungen oder zu Wohnzwecken.

 

Wer ist antragsberechtigt?

 

Land- und forstwirtschaftliche Betriebe

 

Höhe der Zuschüsse

 

35 % der förderfähigen Nettokosten, höchstens 100.000 Euro je Gebäude

Bei Umnutzung zu Wohnzwecken (nur zur Fremdvermietung, nicht für den Eigenbedarf): 20 %, höchstens 50.000 Euro je Gebäude

 

Voraussetzungen

 

Investitionen zur Umnutzung, die der Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von Anhang-I-Erzeugnissen (landwirtschaftliche Produktion) betreffen, können nicht berücksichtigt werden.

Broschüre des MUNLV NRW "Mehr gute Ideen für alte Gemäuer" Umnutzung land- und forstwirtschaftlicher Bausubstanz in Nordrhein-Westfalen

Informationsflyer zur Förderung der Umnutzung

Praxisleitfaden zur Umnutzung landwirtschaftlicher Gebäude

Broschüre "Chancen für Beschäftigung und Einkommen im ländlichen Raum" - Leitfaden zur Förderung von Diversifizierung und Umnutzung in Nordrhein-Westfalen

 

 

EU-Flagge

Maßnahmen der Integrierten ländlichen Entwicklung können im Rahmen der Landesrichtlinie vom 18.03.2008 mit Mitteln der Europäischen Union, der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert werden.

 

Auskunft erteilt:


Dezernent und Ansprechpartner
Dietmar Schulze Stapen
05231 71 - 35 05
Eine E-Mail an Dietmar Schulze Stapen senden

Ansprechpartner für BI und die Kreise MI, GT und HF
Günter Heidemann
05231 71 - 3318
Eine E-Mail an Günter Heidemann senden

und
Thomas Wehmhöner
05231 71 - 3391
Eine E-Mail an Thomas Wehmhöner senden

Ansprechpartner für die Kreise HX, LIP und PB
Maria Lummer
05231 71 - 3341
Eine E-Mail an Maria Lummer senden

weiterführende/zusätzliche Infos

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