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Erhaltung, Instandsetzung und Gestaltung ländlicher Bausubstanz mit ortsbildprägendem Charakter

Stallscheune in Schwelentrup

 

Dorferneuerung und -entwicklung im öffentlichen und privaten Bereich

 

Was wird gefördert?

Die Förderung privater Maßnahmen zielt einerseits auf den Erhalt ortsbildprägender Bausubstanz als Teil des ländlichen kulturellen Erbes. Andererseits sollen neue Nutzungsmöglichkeiten für ehemals ländliche ortsbildprägende Gebäude zugunsten dörflicher Aktivitäten geschaffen werden.

 

Wer ist antragsberechtigt?

  • Gemeinden und Landkreise
  • natürliche und juristische Personen
  • land- und forstwirtschaftliche Betriebe

 

Höhe der Zuschüsse

Bei Gemeinden und Landkreisen:

Grundförderung:
  • 40 % der förderfähigen Kosten
Bonusregelung:
  • + 10 % in ILEK-Regionen


oder

  • + 20 % in LEADER-Regionen

 

Bei natürlichen und sonstigen juristischen Personen sowie Personengemeinschaften bei privaten Maßnahmen:

 

In ILEK-Regionen: 30 % der förderfähigen Kosten, höchstens 30.000 Euro je Gebäude
In LEADER-Regionen: 40 % der förderfähigen Kosten, höchstens 30.000 Euro je Gebäude

 

Hier finden Sie Gestaltungshinweise zur Dorfentwicklung


EU-Flagge

Maßnahmen der Integrierten ländlichen Entwicklung können mit Mitteln der Europäischen Union, der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert werden.

 

Auskunft erteilt:


Dezernent und Ansprechpartner
Dietmar Schulze Stapen
05231 71-3505
Eine E-Mail an Dietmar Schulze Stapen senden

Ansprechpartner für BI und die Kreise MI, GT und HF
Günter Heidemann
05231 71-3318
Eine E-Mail an Günter Heidemann senden

und
Thomas Wehmhöner
05231 71-3391
Eine E-Mail an Thomas Wehmhöner senden

Ansprechpartner für die Kreise HX, LIP und PB
Maria Lummer
05231 71-3341
Eine E-Mail an Maria Lummer senden

und
Andrea Klädtke
05231 71-3339
Eine E-Mail an Andrea Klädtke senden

weiterführende/zusätzliche Infos

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