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Erhaltung, Instandsetzung und Gestaltung ländlicher Bausubstanz mit ortsbildprägendem Charakter
Dorferneuerung und -entwicklung im öffentlichen und privaten Bereich
Was wird gefördert?Die Förderung privater Maßnahmen zielt einerseits auf den Erhalt ortsbildprägender Bausubstanz als Teil des ländlichen kulturellen Erbes. Andererseits sollen neue Nutzungsmöglichkeiten für ehemals ländliche ortsbildprägende Gebäude zugunsten dörflicher Aktivitäten geschaffen werden.
Wer ist antragsberechtigt?
Höhe der ZuschüsseBei Gemeinden und Landkreisen:
Bei natürlichen und sonstigen juristischen Personen sowie Personengemeinschaften bei privaten Maßnahmen:
Hier finden Sie Gestaltungshinweise zur Dorfentwicklung
Maßnahmen der Integrierten ländlichen Entwicklung können mit Mitteln der Europäischen Union, der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert werden.
Auskunft erteilt:
Dezernent und Ansprechpartner
Ansprechpartner für BI und die Kreise MI, GT und HF
und
Ansprechpartner für die Kreise HX, LIP und PB
und |
weiterführende/zusätzliche Infos |