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Kleinere Infrastrukturmaßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Tourismus
Förderung des Fremdenverkehrs
Gefördert werden können
Voraussetzungen:
Was ist förderfähig?
Höhe der Zuschüsse:
Ein besonderer Bereich des Tourismussektors ist der Natur- und Landtourismus. Aufgrund der landschaftlichen Reize verfügt Nordrhein-Westfalen über klassische Zielregionen für Erholungssuchende, besonders für Familien mit kleineren Kindern und Kurzzeiturlauber. Besonders gefragt sind Angebote, die Landwirtschaft, Naturschutz und ländliches Kulturerbe miteinander verbinden. Dabei steigt die Attraktivität der Region durch die Vernetzung von touristischen Angeboten. Beispielsweise können durch Ausschilderung von ländlichen Reit- oder Radwanderwegen verschiedene Unterkünfte, gastronomische Angebote, Sehenswürdigkeiten und landwirtschaftliche Betriebe verknüpft werden. So werden regionale, touristische Entwicklungsmöglichkeiten im ländlichen Raum besser erschlossen und neue Einkommensmöglichkeiten geschaffen.
Auskunft erteilt:
Dezernent und Ansprechpartner
Ansprechpartner für BI und die Kreise MI, GT und HF
und
Ansprechpartner für die Kreise HX, LIP und PB |
weiterführende/zusätzliche Infos |