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Dienstleistungseinrichtungen zur Grundversorgung
Dorfgemeinschaftshäuser
Zweck der Förderung ist die Sicherung und Weiterentwicklung dorfgemäßer Gemeinschaftseinrichtungen (z.B. Dorfläden, Dorfgemeinschaftshäuser) zur Verbesserung der Lebensverhältnisse der dörflichen Bevölkerung. Förderfähig sind nur Maßnahmen für die Errichtung und Bereitstellung der Infrastruktur, nicht jedoch Ausgaben für die Ausstattung und den Betrieb der Gemeinschaftseinrichtung. Ausgeschlossen von der Förderung sind Neubauten.
Wer ist antragsberechtigt?
Was wird gefördert?
Höhe der Zuschüsse
Die Konzentration wichtiger Versorgungseinrichtungen auf die Städte führt in einigen ländlichen Regionen Nordrhein- Westfalens zu Mängeln in der Infrastruktur. Traditionelle Versorgungseinrichtungen (Dorfladen, Gaststätte, Post etc.) sind für sich allein wirtschaftlich nicht mehr tragfähig. Besonders betroffen von dieser Entwicklung sind dabei Frauen sowie junge und ältere Menschen mit einer eingeschränkten Mobilität. Die alternde Bevölkerung hat besondere Bedürfnisse hinsichtlich Infrastruktureinrichtungen oder Mobilität, die in der Weiterentwicklung der ländlichen Räume als vitale Lebensräume beachtet werden müssen. Durch den Rückzug von Versorgungseinrichtungen geht auch ein Teil der lokalen Identität verloren. Darüber hinaus ist eine entsprechende Ausstattung an Versorgungseinrichtungen Grundvoraussetzung für die touristische Entwicklung einer Region. Mit der Förderung von Gemeinschaftseinrichtungen zur Grundversorgung für die ländliche Wirtschaft und Bevölkerung sowie von Freizeit- und kulturellen Einrichtungen soll diesem Defizit entgegengewirkt werden. Dabei ist die Kombination von verschiedenen Angeboten durchaus sinnvoll, z. B. in Form eines Dorftreffpunktes mit Gemeinschaftsräumen, Einkaufsmöglichkeiten und Dienstleistungsangebot.
Maßnahmen der Integrierten ländlichen Entwicklung können mit Mitteln der Europäischen Union, der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert werden.
Auskunft erteilt:
Dezernent und Ansprechpartner
Ansprechpartner für BI und die Kreise MI, GT und HF
und
Ansprechpartner für die Kreise HX, LIP und PB
und |
weiterführende/zusätzliche Infos |