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Dorfentwicklungsplanungen und -konzepte

Eine Spezialisierung der integrierten ländlichen Entwicklung sind die Planungen im dörflichen Bereich.

Sie unterscheiden  zwischen den

  • Konzepten zur Dorfentwicklung und
  • Dorfentwicklungsplanungen.

 

Die Konzepte zur Dorfentwicklung zeigen Wege und Vorschläge für die nachhaltige Entwicklung der ländlichen Gemeinden und Dörfer auf.

Die Dorfentwicklungsplanung hat detaillierte Vorschläge zur Ver­besserung der dörflichen Struktur, des Ortsbildes und der Dorfökologie zum Inhalt.

Dorfentwicklungsplanungen und -konzepte sollen ggf. die Möglichkeiten einer dezentralen Versorgung mit erneuerbaren -energien und damit verbundene Energieeinsparungen untersuchen und bewerten.

 

Besondere Anforderungen gelten für Konzepte und Planungen, die die Grundlage folgender Förderungen sind:

 

  • Förderung der Beseitigung abgängiger Bausubstanz
  • Förderung der Erhaltung, Instandsetzung und Gestaltung ländlicher Bausubstanz mit Ortsbild prägendem Charakter, wenn die Antragsteller natürliche und juristische Personen sowie Personengemeinschaften des öffentlichen und privaten Rechts sind.

 

Voraussetzung für die Förderung der o.g. Maßnahmen  zur  Umsetzung von Konzepten und Planungen zur Dorfinnenentwicklung ist deren Anerkennung durch die Bewilligungsbehörde.

Folgendes ist dabei zu beachten:

  • Vorhandene Konzepte und Planungen sind zu berücksichtigen.
  • Es sind Aussagen zur funktionalen Stellung des Dorfes in der Gemeinde zu treffen.
  • Die Bevölkerung ist in geeigneter Weise zu beteiligen.
  • Es sind Erhebungen zu Baulücken, Gebäudeleerstand und absehbarem Gebäudeleerstand im Dorf durchzuführen.
  • Aussagen sind zu treffen zum
    • nachhaltigen Siedlungsflächenmanagement
    • Infrastrukturbestand (Grundversorgung mit Handel, Gewerbe und Dienstleistung, soziale und technische Infrastruktur)
    • Infrastrukturbedarf einschließlich Mobilität.

 

Höhe der Zuschüsse

Grundförderung
  • 40 % der förderfähigen Kosten

Bonusregelung
  • + 10 % in ILEK-Regionen


oder

  • + 20 % in LEADER-Regionen

Zuwendungsempfänger:

Gemeinden

Bagatellgrenze:

12.500 € Zuschuss

 

EU-Symbol

Maßnahmen der Integrierten ländlichen Entwicklung können mit Mitteln der Europäischen Union, der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert werden.

 

Auskunft erteilt:


Dezernent und Ansprechpartner
Dietmar Schulze Stapen
05231-71 3505
Eine E-Mail an Dietmar Schulze Stapen senden

Ansprechpartner für die Kreise Gütersloh, Herford, Minden-Lübbeke
Günther Heidemann
05231-71 3318
Eine E-Mail an Günther Heidemann senden

Ansprechpartner
Thomas Wehmhöner
05231-71 3391
Eine E-Mail an Thomas Wehmhöner senden

Ansprechpartner für die Kreise Höxter, Paderborn und Lippe
Wilfried Ploeger
05231-71 3343
Eine E-Mail an Wilfried Ploeger senden

weiterführende/zusätzliche Infos

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