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Beseitigung abgängiger Bausubstanz in Dörfernauf der Grundlage eines Konzeptes oder einer Planung zur Dorfinnenentwicklungin Verbindung mit einer dorfgerechten, öffentlichen Gesamtmaßnahme
Die Beseitigung abgängiger Bausubstanz kann nur auf der Grundlage eines Konzeptes oder einer Planung zur Dorfinnenentwicklung gefördert werden. Sie muss in Verbindung mit einer dorfgerechten, öffentlichen Gesamtmaßnahme stehen. Zu den Gesamtmaßnahmen zählen die folgenden öffentlichen Fördermaßnahmen der Richtlinie zur Förderung einer Integrierten ländlichen Entwicklung:
Zuwendungsempfänger:
Zuwendungssatz:40% Bagatellgrenze:12.500 Euro
Auskunft erteilt:
Dezernent und Ansprechpartner |
weiterführende/zusätzliche Infos |