LEADER

LEADER - Schwerpunkt 4 der ELER-Verordnung
(LEADER ist die Abkürzung für Liaison Entre Actions de Développement Economique Rurale und kann übersetzt werden mit "Gemeinschaftsinitiative zur wirtschaftlichen Entwicklung der ländlichen Räume")
Was ist förderfähig?
-
Projekte zur Umsetzung der ausgewählten lokalen integrierten Entwicklungsstrategien
- Möglichkeit der Inanspruchnahme des gesamten Förderspektrums des NRW-Programms "Ländlicher Raum"
- Innovative Projekte, wenn sie den Zielen der ELER-VO entsprechen
- Umsetzung von Kooperationsprojekten zur gebietsübergreifenden und transnationalen Zusammenarbeit mit anderen LEADER-Regionen oder vergleichbaren integrierten Ansätzen
- Verwaltungs- und Durchführungskosten (Management) der lokalen Aktionsgruppe (LAG)
Projekte sind förderfähig, wenn sie den Maßnahmen der drei Schwerpunkte des NRW-Programms „Ländlicher Raum 2007–2013“ entsprechen.
Bei einzelnen Fördermaßnahmen des NRW-Programms – besonders im Schwerpunkt 3 „Lebensqualität im ländlichen Raum und Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft“ werden bei der Umsetzung über LEADER höhere Fördersätze gewährt.
Die Umsetzung erfolgt über die jeweiligen Förderrichtlinien der Maßnahmen.
Neben den im NRW-Programm enthaltenen Maßnahmen können in Schwerpunkt 4 auch innovative Projekte gefördert werden, wenn sie den inhaltlichen Zielen der ELER-Verordnung entsprechen und die Wettbewerbsregeln der EU eingehalten werden.
Kooperationsprojekte können gefördert werden, wenn sie in die lokale Entwicklungsstrategie integriert sind. Dazu zählen die:
- gebietsübergreifende Zusammenarbeit mit anderen lokalen Aktionsgruppen in Deutschland
- transnationalen Zusammenarbeit (das ist die Kooperation von LAGs aus mindestens zwei EU-Mitgliedstaaten bzw. einem Mitgliedstaat und einem Drittstaat)
Die Förderung bezieht sich auf die zuwendungsfähigen Kosten der jeweiligen LAG, nicht aber des Kooperationspartners.
An wen kann ich mich bei Interesse wenden?
Ansprechpartner für interessierte Akteure ist die jeweilige LAG. Sie beschließt über zu fördernde Projekte und steuert die Umsetzung der Entwicklungsstrategie.
Von der LAG werden Projektanträge an die zuständige Behörde weitergeleitet. Diese prüft die Einhaltung der Förderrichtlinien und ist zuständig für die Bewilligung der EU-Mittel.
Wer kann gefördert werden?
- Gemeinden, Gemeindeverbände und Körperschaften des öffentlichen Rechts, wenn sie Aufgaben im öffentlichen Interesse wahrnehmen
- Natürliche und juristische Personen, Personengemeinschaften des privaten Rechts
- Die lokale Aktionsgruppe für ihre Verwaltungs- und Durchführungskosten
Finanzmittel
- 1,0 Mio. Euro EU-Mittel für Regionen mit bis zu 90.000 Einwohnern
- 1,6 Mio. Euro EU-Mittel für Regionen mit mehr als 90.000 Einwohnern.
- Die Fördersätze für Projekte, die der Umsetzung lokaler Entwicklungsstrategien dienen, richten sich nach den jeweiligen Förderbestimmungen im NRW-Programm "Ländlicher Raum 2007 - 2013".
- Personal- und Sachkosten der lokalen Aktionsgruppe können mit maximal 15 % der gesamten öffentlichen Zuwendungen gefördert werden.
Voraussetzungen für die Förderung von Projekten
- Die Entwicklung wird von einer lokalen Aktionsgruppe getragen.
- Das Projekt ist Bestandteil einer ausgewählten integrierten Entwicklungsstrategie.
- Gefördert werden nur zusammenhängende Gebiete mit mehr als 30.000 Einwohnern und weniger als 150.000 Einwohnern (mit entsprechender Begründung sind auch höhere Einwohnerzahlen möglich).
- Die lokalen Aktionsgruppen mit den integrierten Entwicklungsstrategien werden auf Grundlage einer Ausschreibung in Form eines Wettbewerbs auf der Basis von Mindestanforderungen und Qualitätskriterien ausgewählt.
- Weitere Zuwendungsvoraussetzungen ergeben sich aus den Maßgaben der jeweiligen Förderbereiche.
Die Entwicklungsstrategien der LEADER-Regionen:
Link zum Internetauftritt "Südliches Paderborner Land"
Link zum Internetauftritt "Nordlippe"
Link zur Förderrichtlinie
Link zur Pressemitteilung des MUNLV NRW zur Auswahl der LEADER-Regionen
Übersichtskarte LEADER-Regionen in NRW 2007-2013
Link zum Deutschen Netzwerk Ländliche Räume
Auskunft erteilt:
Dezernent und Ansprechpartner
Dietmar Schulze Stapen
05231/ 71-3505
Eine E-Mail an Dietmar Schulze Stapen senden
Ansprechpartner für die LEADER-Region Südliches Paderborner Land
Maria Lummer
05231/ 71-3341
Eine E-Mail an Maria Lummer senden
Ansprechpartner für die LEADER-Region Nordlippe
Rudolf Höcker
05231/ 71-5111
Eine E-Mail an Rudolf Höcker senden