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Breitbandversorgung im ländlichen Raum

Seit 2008 kann in ländlichen Räumen die Versorgung mit schnellen Internetverbindungen gefördert werden.

 

In dünner besiedelten Regionen ist die Breitbandversorgung häufig schlechter als in den Ballungsräumen, weil sich für die Anbieter der Anschluss dieser Gebiete aufgrund der geringeren Nutzungszahlen teilweise noch nicht rechnet. Schnelle Datenautobahnen sind aber eine Grundlage für die künftige wirtschaftliche Entwicklung der ländlichen Räume.

 

I. Zuwendungsempfänger

Gemeinden und Kreise

 

II. Fördergegenstand

  1. Zuschüsse von Gemeinden/Kreisen an Netzbetreiber zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke
  2. förderfähige Kosten für die Verlegung von Leerrohren für die Breitbandinfrastruktur
  3. Planungsarbeiten zur Vorbereitung und Begleitung der Herstellung einer Breitbandinfrastruktur und der Leerrohre

 

III. Zuwendungsvoraussetzungen

  1. Breitbandbestands- und Bedarfsermittlung mit Aufschlüsselung nach beruflicher und privater Nutzung im zu versorgenden Gebiet
  2. Nachweis des  Marktversagens (Kein Netzbetreiber ist ohne öffentliche Zuschüsse bereit, die Breitbandversorgung sicherzustellen.)
  3. Offenes, transparentes und technologieneutrales Auswahlverfahren zur Auswahl eines geeigneten Netzbetreibers

 

IV. Fördersatz

90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben

 

V. Förderhöchstbetrag

180.000 €  (für Fördergegenstand nach  II.1 und II.2)

  45.000 €  (für Fördergegenstand nach II.3)

 

VI. Von der Förderung sind ausgeschlossen

Ortschaften mit mehr als 10.000 Einwohnern

 

VII. Förderung der Breitbandversorgung in NRW durch das MUNLV

  • Die Förderung ist derzeit bis zum 31.12.2013 befristet.
  • Die Bewilligung erfolgt durch die Bezirksregierungen in den Dezernaten 33.

 

Link zur Förderrichtlinie

Link zu den Leitlinien der Gemeinschaft für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau

Link zur EU-Notifizierung N 368/2009 (Änderung der Breitband-Beihilferegelung N115 - Breitbandversorgung für ländliche Räume in Deutschland)

Hier erhalten Sie das Antragsformular (pdf)

Link zum Leitfaden

Link zur EU-Notifizierung N 115/2008 (Breitbandversorgung ländlicher Räume in Deutschland)

Link zur Rahmenregelung der Bundesregierung zur Bereitstellung von Leerrohren durch die öffentliche Hand zur Herstellung einer flächendeckenden Breitbandversorgung vom 12.07.2010

Link zur Genehmigung der Rahmenregelung der Bundesregierung zur Bereitstellung von Leerrohren  durch die Europäische Kommission - Staatliche Beihilfe N 53/2010 - Deutschland

 

 

 

Auskunft erteilt:


Dezernent und Ansprechpartner
Dietmar Schulze Stapen
05231/ 71-3505
Eine E-Mail an Dietmar Schulze Stapen senden

Ansprechpartner
Wilfried Ploeger
05231/ 71-3343
Eine E-Mail an Wilfried Ploeger senden

weiterführende/zusätzliche Infos

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