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Breitbandversorgung im ländlichen RaumSeit 2008 kann in ländlichen Räumen die Versorgung mit schnellen Internetverbindungen gefördert werden.
In dünner besiedelten Regionen ist die Breitbandversorgung häufig schlechter als in den Ballungsräumen, weil sich für die Anbieter der Anschluss dieser Gebiete aufgrund der geringeren Nutzungszahlen teilweise noch nicht rechnet. Schnelle Datenautobahnen sind aber eine Grundlage für die künftige wirtschaftliche Entwicklung der ländlichen Räume.
I. ZuwendungsempfängerGemeinden und Kreise II. Fördergegenstand
III. Zuwendungsvoraussetzungen
IV. Fördersatz90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
V. Förderhöchstbetrag180.000 € (für Fördergegenstand nach II.1 und II.2) 45.000 € (für Fördergegenstand nach II.3)
VI. Von der Förderung sind ausgeschlossenOrtschaften mit mehr als 10.000 Einwohnern
VII. Förderung der Breitbandversorgung in NRW durch das MUNLV
Hier erhalten Sie das Antragsformular (pdf) Link zur EU-Notifizierung N 115/2008 (Breitbandversorgung ländlicher Räume in Deutschland)
Auskunft erteilt:
Dezernent und Ansprechpartner
Ansprechpartner
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