Siedlungsstruktur
16 % der Fläche von Ostwestfalen-Lippe (OWL) ist besiedelte Fläche. Sie gliedert sich regionalplanerisch in
- Gewerblich- / industrielle Siedlungsbereiche (GIB) und
- Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB).
Um eine möglichst flächensparende und freiraumschonende Entwicklung zu gewährleisten, enthalten das Gesetz zur Landesentwicklung (LEPro) und der Landesentwicklungsplan (LEP) Grundsätze und Ziele zur Siedlungsentwicklung des Landes NRW. Diese sind in den Regionalplan (früher Gebietsentwicklungsplan - GEP -) für den Regierungsbezirk Detmold übernommen und konkretisiert worden.
Die Siedlungsstruktur richtet sich nach dem Ordnungsprinzip eines Systems von Entwicklungsachsen, einer siedlungsräumlichen Grundstruktur und der zentralörtlichen Gliederung.

Entwicklungsachsen sind Verkehrswege
- Schiene,
- Straße,
- Wasserstraße.
Die siedlungsräumliche Grundstruktur ist die Untergliederung in Siedlungsräume, wie
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Ballungskerne
besiedelte Bereiche mit höchster Siedlungsdichte, wie z.B. das Ruhrgebiet;
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Ballungsrandzonen
besiedelte Bereiche mit hoher Siedlungsdichte, die sich um die Ballungskerne ziehen;
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Solitäre Verdichtungsgebiete
Großstädte in Einzellage, wie z.B. Bielefeld und Paderborn;
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Gebiete mit überwiegend ländlicher Raumstruktur
alle übrigen Bereiche des Landes bzw. der Region OWL.
Die zentralörtliche Gliederung ist eine weitere siedlungsstrukturelle Unterteilung, die den Kommunen - entsprechend ihrer Größe und Bedeutung für die Region - Funktionen zuerkennt.
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Oberzentren
haben die Aufgabe, oberzentrale Funktionen, wie z.B. Universitäten für ihren oberzentralen Versorgungsbereich vorzuhalten;
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Mittelzentren
haben die Aufgabe, mittelzentrale Funktionen, wie z.B. Krankenhäuser, Berufsschulen o.ä. für ihren mittelzentralen Versorgungsbereich vorzuhalten;
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Grundzentren
halten den Grundbedarf für die Versorgung der Bevölkerung vor.
Die Entwicklung der Siedlungsstruktur ist vorrangig auf die zentralen Orte (Siedlungsschwerpunkte)der Kommunen zu konzentrieren. Bei mehreren Zentren in einer Kommune sind Funktionsteilungen festzulegen, wie z.B. Verwaltung in einem und Bildungseinrichtungen im anderen Zentrum. Diese Funktionsteilungen sollen eine kostengünstige Finanzierung sowie eine effektive Ausnutzung ermöglichen. Stadt-/Ortsteilen unter 2.000 Einwohnern Größe wird aber eine Eigenentwicklung ausdrücklich zugesichert.
Arbeitsplätze sollen möglichst nahe am Wohnplatz liegen. Ebenso soll die Versorgung der Bürger gewährleistet werden. Eine wichtige landesplanerische Bedeutung hat dabei auch der großflächige Einzelhandel. Bei der Ansiedlung solcher Vorhaben sind entsprechende Standortkriterien und mögliche Auswirkungen zu berücksichtigen.
Die regionalplanerischen Grundsätze sind die siedlungstrukturellen Leitlinien, die mit dem Regionalplan in einen quantitativen und qualitativen regionalen Rahmen umgesetzt werden. An diesem richten dann die Kommunen ihre städtebaulichen Planungen (Flächennutzungspläne, Bebauungspläne o.ä.) aus.
Auskunft erteilt:
Stadt BI, Kreise GT, HX, PB:
Peter Anders
05231/71-3210
Eine E-Mail an Peter Anders senden
Kreise HF, LIP, MI:
Ernst-August Beckmann
05231/71-3211
Eine E-Mail an Ernst-August Beckmann senden