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Regionale Entwicklungsplanung / RegionalplanZu diesem Themenbereich zählen die
RegionalplanDer Regionalplan (früher Gebietsentwicklungsplan - GEP -) legt auf der Grundlage des Gesetzes zur Landesentwicklung (Landesentwicklungsprogramm LEPro) NRW und des Landesentwicklungsplanes (LEP) NRW die regionalen Ziele der Raumordnung und Landesplanung für die Entwicklung des Regierungsbezirkes und alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen im Planungsgebiet fest. Er wird mit der Bekanntmachung der Genehmigung Ziel der Raumordnung. Die Ziele der Raumordnung sind von den Behörden des Bundes und des Landes, den Gemeinden und Gemeindeverbänden sowie von öffentlichen Planungsträgern bei allen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen zu beachten.
und dem sachlichen Teilabschnitt
vor.
Raumordnerische Beurteilung/Raumordnungsverfahren (ROV)Raumordnungsverfahren werden in NRW für die in der Verordnung zu Raumordnungsverfahren aufgeführten raum- und überörtlich bedeutsamen Planungen und Maßnahmen durchgeführt. Service: Beide Teilabschnitte des Regionalplanes können über die Bezirksregierung käuflich erworben werden. Regionalplan Teilabschnitt (TA) Paderborn-Höxter (2008) Regionalplan - Gebietsentwicklungsplan Teilabschnitt (TA) Oberbereich Bielefeld (2004)
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