Bezirksregierung Detmold

Bezirksregierung Detmold LOGO_BRDT_Druck_NRW
Behördenlogo mit Link zur Startseite
Navigation überspringen
Übersicht A - Z Organigramm Impressum

Hauptnavigation

Startseite Aufgaben Region OWL Wir über uns Service Regionalrat Kontrast A a

Regionale Entwicklungsplanung / Regionalplan

Zu diesem Themenbereich zählen die

  • Regionalplanung sowie
  • raumordnerische Beurteilung/Raumordnungsverfahren

Regionalplan

Der Regionalplan (früher Gebietsentwicklungsplan - GEP -) legt auf der Grundlage des Gesetzes zur Landesentwicklung (Landesentwicklungsprogramm LEPro) NRW und des Landesentwicklungsplanes (LEP) NRW die regionalen Ziele der Raumordnung und Landesplanung für die Entwicklung des Regierungsbezirkes und alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen im Planungsgebiet fest. Er wird mit der Bekanntmachung der Genehmigung Ziel der Raumordnung. Die Ziele der Raumordnung sind von den Behörden des Bundes und des Landes, den Gemeinden und Gemeindeverbänden sowie von öffentlichen Planungsträgern bei allen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen zu beachten.

Darüber hinaus bildet der Regionalplan die Grundlage für die erforderliche Anpassung der Bauleitpläne der Städte und Gemeinden an die Ziele der Raumordnung. In seiner Eigenschaft als Landschaftsrahmenplan und forstlicher Rahmenplan beziehen sich die Ziele des Regionalplanes auf die Verwirklichung des Naturschutzes und der Landschaftspflege.

Eine besondere Funktion kommt dem Regionalplan im Rahmen vorhabenbezogener Darstellungen in Nordrhein-Westfalen zu.

Im Regierungsbezirk Detmold liegt der Regionalplan flächendeckend in zwei räumlichen Teilabschnitten (TA)

 

und dem sachlichen Teilabschnitt

vor.

 


 

Raumordnerische Beurteilung/Raumordnungsverfahren (ROV)

Raumordnungsverfahren werden in NRW für die in der Verordnung zu Raumordnungsverfahren aufgeführten raum- und überörtlich bedeutsamen Planungen und Maßnahmen durchgeführt.

Die inhaltliche Durchführung des Verfahrens, das sich nach §§ 28 ff des Landesplanungsgesetzes NRW regelt, erfolgt bei der Bezirksregierung. Über Einleitung und Abschluss eines ROV informiert die Regionalplanungsbehörde den Regionalrat.

Service:

Beide Teilabschnitte des Regionalplanes können über die Bezirksregierung käuflich erworben werden.

Regionalplan - Gebietsentwicklungsplan Teilabschnitt (TA) Oberbereich Paderborn (1995)
Kaufpreis: 20,00 Euro zzgl. 2,95 Euro Porto

Regionalplan Teilabschnitt (TA) Paderborn-Höxter (2008)
Kaufpreis: 25,00 Euro zzgl. 2,95 Euro Porto

Regionalplan - Gebietsentwicklungsplan Teilabschnitt (TA) Oberbereich Bielefeld (2004)
Kaufpreis: 29,00 Euro zzgl. 2,95 Euro Porto (Druckexemplar)
Kaufpreis: 3,60 Euro zzgl. 1,45 Euro Porto (CD-ROM)

 

Auskunft erteilt:


Ansprechpartner:
Florian Greger
05231/ 71-3209
Eine E-Mail an Florian Greger senden

weiterführende/zusätzliche Infos

Zur Navigation