Die Bauleitpläne und ihre Änderungen sind an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung anzupassen. Die Regionalplanungsbehörde entscheidet dabei im Verfahren nach § 34 Landesplanungsgesetz (LPlG) , ob die kommunalen Planungen den im Regionalplan (früher Gebietsentwicklungsplan - GEP -) dargestellten Zielen entsprechen. Diese Ziele sind von den Städten und Gemeinden zu beachten und unterliegen keiner bauleitplanerischen Abwägung.
Der verfahrensmäßige Ablauf stellt sich wie folgt dar:
In den Fällen, in denen eine Einigung mit der Kommune nicht zu Stande kommt, befindet die Regionalplanungsbehörde im Einvernehmen mit dem Regionalrat über die nicht ausgeräumten Bedenken. Bei nicht einvernehmlicher Beurteilung von Regionalrat und Regionalplanungsbehörde entscheidet die Landesplanungsbehörde (Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie).
Während der dreimonatigen Bearbeitungsfrist werden die Sachgebiete (Siedlungsstruktur, Freiraum und Bandinfrastruktur/Verkehr) im Dezernat sowie weitere betroffene Dezernate der Bezirksregierung Detmold beteiligt.
Die Anfragen beziehen sich inhaltlich schwerpunktmäßig auf die Darstellung von
Siedlungsstruktur (Kreise HF, LIP, MI) / Abgrabungen (Kreise HF, LIP, MI)
Peter Patschke
05231/71-3201
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Siedlungsstruktur (Stadt BI, Kreise GT, HF)
Erhard Ferlemann
05231/71-3202
Eine E-Mail an Erhard Ferlemann senden
Siedlungsstruktur (Kreise HX, PB)
Helmut Reike
05231/71-3204
Eine E-Mail an Helmut Reike senden
Bandinfrastruktur / Verkehr
Michael Ganninger
05231/71-3203
Eine E-Mail an Michael Ganninger senden
Regionalmonitoring / Abgrabungen (Stadt BI, Kreise GT, HX, PB) / Freiraum
Helmut Reike
05231/71-3204
Eine E-Mail an Helmut Reike senden