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Gutachterausschüsse für GrundstückswerteDas Land Nordrhein-Westfalen vertreten durch die Bezirksregierung Detmold, hat für die Bereiche der Kreise Gütersloh, Minden-Lübbecke, Herford, Höxter, und Paderborn, der kreisfreien Stadt Bielefeld und der großen kreisangehörigen Städte Gütersloh, Herford, Minden und Paderborn je einen Gutachterausschuss für Grundstückswerte gebildet. Einen gemeinsamen Gutachterausschuss bilden der Kreis Lippe und die Stadt Detmold. Das Land Nordrhein-Westfalen ist Rechtsträger der Gutachterausschüsse. Die Gutachterausschüsse sind als Einrichtungen des Landes unabhängige, an Weisungen nicht gebundene Kollegialgremien. Die ehrenamtlich tätigen Gutachterinnen und Gutachter sind überwiegend Sachverständige aus den Fachgebieten Architektur, Bau- und Immobilienwirtschaft, Bankwesen, Land- und Forstwirtschaft und aus dem Vermessungs- und Liegenschaftswesen und werden von der Bezirksregierung bestellt.
Die Bezirksregierung prüft als Aufsichtsbehörde die Einhaltung der Rechtsvorschriften bei der Aufgabenwahrnehmung der Gutachterausschüsse, die Einhaltung der den Gutachtern auferlegten Pflichten sowie die Geschäftsführung der Gutachterausschüsse und deren Geschäftsstellen. Die selbstständige und unabhängige Ermittlung von Grundstückswerten und sonstigen Wertermittlungen der Gutachterausschüsse bleiben unberührt. Die Gutachterausschüsse ermitteln aus den bei den Geschäftsstellen geführten und ausgewerteten Kaufpreissammlungen die Bodenrichtwerte und weitere für die Grundstückswertermittlung erforderliche Daten. Grundlage sind die Abschriften der Kaufverträge, die von den Notaren übersandt werden. Auf Antrag erstatten sie Gutachten über den Verkehrswert von Grundstücken. Die Bodenrichtwerte werden zonal festgelegt. Sie werden jedes Jahr neu ermittelt und veröffentlicht. Weiterhin stellt jeder Gutachterausschuss seine Kenntnisse über den Grundstücksmarkt, insbesondere über Umsatz- und Preisentwicklung, in einem Grundstücksmarktbericht zusammen. Zur Optimierung der Markttransparenz sind die Bodenrichtwerte und Grundstücksmarktberichte der Gutachterausschüsse vom Oberen Gutachterausschuss über das Internet flächendeckend für Nordrhein-Westfalen mit BORIS.NRW für Jedermann zugänglich gemacht. Der Grundstücksmarktbericht für Nordrhein-Westfalen kann beim Oberen Gutachterausschuss erworben werden.
Auskunft erteilt:
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