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Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure/Innen (ÖbVermIng)Die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure/Innen (kurz: ÖbVermIng) sind im Land Nordrhein-Westfalen befugt, Aufgaben des amtlichen Vermessungswesens nach Maßgabe ihrer Berufsordnung wahrzunehmen und wirken insoweit regelmäßig an hoheitlichen Vermessungsaufgaben mit. Eine der häufigsten Leistungen, die von den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren in diesem Zusammenhang erbracht wird, ist die Liegenschaftsvermessung, welche wiederum Grundlage für die Fortführung/Aktualisierung des Liegenschaftskatasters ist. Zu den Liegenschaftsvermessungen zählen Teilungs- und Grenzvermessungen sowie Gebäudeeinmessungen. Soweit die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure Tätigkeiten ausführen, die dem hoheitlichen Bereich des Vermessungswesens zuzurechnen sind (Liegenschaftsvermessungen, amtliche Lagepläne), unterliegen sie der staatlichen Aufsicht durch die Bezirksregierungen. (Außerhalb dieses Aufgabenbereichs unterstehen sie der Aufsicht durch die Ingenieurkammer Bau NRW)
Im Rahmen der ihnen zugewiesenen Aufsichtsfunktion nehmen die Dezernate 31 der Bezirksregierungen zum Beispiel folgende Aufgaben wahr: Sie
Die Geschäftsstellen der in Nordrhein-Westfalen zugelassenen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure finden Sie hier.
Auskunft erteilt:
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