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LiegenschaftskatasterIm Liegenschaftskataster werden für alle Grundstücke (Flurstücke) und Gebäude folgende Informationen vorgehalten:
Dieser Nachweis besteht aus der Liegenschaftskarte und dem Liegenschaftsbuch und wird laufend aktualisiert. Als sogenanntes Basisinformationssystem soll das Liegenschaftskataster insbesondere die Anforderungen aus der Planung, der Wirtschaft, der Verwaltung und des Rechtsverkehrs erfüllen. Jeder Kreis und jede kreisfreie Stadt hat ein Katasteramt für diese Aufgabe eingerichtet. Die Katasterämter gewähren Einsicht in das Liegenschaftskataster und erteilen bei berechtigtem Interesse Auskünfte daraus (Auszüge). Auszüge bekommen Sie auch bei den meisten Gemeinden. Neben den Katasterbehörden führen Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVermIng) im Rahmen ihrer Berufsordnung etwa 85% der hoheitlichen Vermessungsarbeiten in Nordrheinwestfalen aus. Die Bezirksregierung führt die Sonderaufsicht über die Katasterämter und hat die Einheitlichkeit und die Vollständigkeit des Liegenschaftskatasters sicherzustellen. Um den steigenden Anforderungen als Basisinformationssystem gerecht zu werden ist das Liegenschaftskataster ständig dem Stand der Technik anzupassen. Daher wird der bisher in Buch- und Kartenform geführte Nachweis des Liegenschaftskatasters auf digitale Führung umgestellt. Die Umstellung des Liegenschaftsbuchs ist bereits für alle Katasterämter erfolgt (ALB -Automatisiertes Liegenschaftsbuch). Aufgrund der Komplexität der Aufgabenstellung ist die Automatisierte Liegenschaftskarte (ALK) noch nicht flächendeckend realisiert. Die Bezirksregierung berät und unterstützt die Katasterämter bei dieser Aufgabe.
Daten zur ALK, Ursprung und Genauigkeit können mit der Internet-Anwendung AUGE des Landes Nordrhein-Westfalen eingesehen werden. Nähere Informationen können auch bei der Bezirksregierung oder beim Katasteramt erfragt werden.
In dem neuen Projekt "Amtliches Liegenschaftskataster Informationssystem (ALKIS)" werden die Datenbestände der ALK und des ALB unter Berücksichtigung der neuesten internationalen Normen und Industriestandards zusammengeführt. Informationen zu ALKIS gibt es bei der Bezirksregierung Köln Abteilung 7 (Geobasis NRW)
Auskunft erteilt:
Für das Liegenschaftskataster |
weiterführende/zusätzliche Infos |