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Organiationsänderung bei der Polizei NRWDie Bezirksregierungen sind keine Polizeibehörden mehr. Nachdem die Autobahnpolizei bereits ab 01.01.2007 durch gesetzliche Regelung dem Polizeipräsidium Bielefeld zugeordnet worden ist, hat der Landtag NRW am 28.03.2007 das "Gesetz zur Änderung des Polizeiorganisationsgesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften über die Organisation der Polizei" (POG II) beschlossen. Damit wurde zum 01.07.2007 die bisherige Mittelinstanz der Polizei, die Dezernate 25 und 26 der Bezirksregierungen, aufgelöst. Die bisher bei den Bezirksregierungen wahrgenommenen polizeilichen Aufgaben wurden nahezu vollständig an andere Polizeibehörden, insbesondere die Landesoberbehörden
Landesamt für Aus- und Fortbildung und Personalangelegenheiten (LAFP) Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste (LZPD)
verlagert. Nähere Informationen zu den Aufgabenbereichen der Landesoberbehörden erhalten Sie dort.
Die Zuständigkeit für die Koordinierung von Großraum- und Schwertransporten wechselt zu den Kreispolizeibehörden mit Autobahnpolizei. Im Regierungsbezirk Detmold ist das Polizeipräsidium Bielefeld nunmehr für diese Aufgabe zuständig (Email: poststelle.bielefeld@polizei.nrw.de , Tel. 0521/545-0, Fax: 0521/545-3378).
Bei der Bezirksregierung Detmold verbleiben die Aufgaben
Die polizeiliche Aufgabenerfüllung vor Ort wird aber nach wie vor von den Kreispolizeibehörden gewährleistet. Im Regierungsbezirk Detmold sind das: das Polizeipräsidium Bielefeld (die Leitung der Polizeibehörde ist dem Polizeipräsidenten übertragen) bzw. die Landräte als Kreispolizeibehörden (die Leitung der Polizeibehörde obliegt einer gewählten Landrätin oder einem Landrat)
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weiterführende/zusätzliche Infos |