Tel.: 05231/71-2586
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Leitung des Dezernats: Frank Auf dem Hövel
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Verkehrsdezernat kümmern sich um die Belange der Fußgänger, Rad-, Motorrad- und Autofahrer im Straßenverkehr in Ostwestfalen-Lippe.
Wenn Sie mit einer Entscheidung des für Sie zuständigen Straßenverkehrsamtes bei Ihrem Kreis oder bei der Stadt Bielefeld nicht einverstanden ist, können Sie diese Entscheidung hier überprüfen lassen.
Wir führen die Fahrlehrerprüfungen durch und erteilen erstinstanzlich Ausnahmegenehmigungen von einigen Verkehrsvorschriften.
Die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer ist wichtiges Anliegen der Dezernatsarbeit. Verkehrsingenieure/innen beraten und unterstützen Sie gerne in allen Fragen der Verkehrssicherheit
Für die Autobahnen in OWL ist das Verkehrsdezernat die zuständige Straßenverkehrsbehörde und leitet auch die Unfallkommission Autobahn.
Die Bezirksregierung bewilligt den Kreisen, Städten und Gemeinden nach Maßgabe des jährlichen Förderprogramms Finanzmittel des Bundes und des Landes NRW als Zuwendung für den kommunalen Straßen- und Radwegebau. Ziel ist es, durch eine maßnahmenbezogene Förderung die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse von verkehrswichtigen Straßen, die Sicherung oder Beseitigung von Eisenbahnübergängen und die Neuanlage von Radwegen zu erreichen.
Auf der Grundlage des Vorschlages des Landesbetriebes Straßenbau NRW erarbeitet die Bezirksregierung unter Abstimmung mit dem Regionalrat regionale Vorschläge
Die Bezirksregierung nimmt als Bewilligungs- und Genehmigungsbehörde Aufgaben im Bereich des Personennahverkehrs wahr.
Ein breit gefächertes Spektrum bietet die Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) und des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV). Gewährt werden regelmäßige Zuwendungen an die Aufgabenträger. Gefördert werden die Fahrzeugbeschaffung und Maßnahmen aus dem Bereich Sicherheit und Service. Infrastrukturvorhaben sind als Projekte ebenfalls zuwendungsfähig.
Des Weiteren werden Angelegenheiten nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) bei Bahnübergängen mit kommunalen Straßenbaulastträgern verwaltet.
Hinzu kommt die Verwaltung der Ausgleichszahlungen nach § 16 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG).
Mit der integrierten Gesamtverkehrsplanung sollen sämtliche Verkehrsträger im Sinne einer ganzheitlichen Betrachtung vernetzt werden.
Genehmigungs- bzw. Zustimmungsverfahren für den Linien- und Gelegenheitsverkehr sowie für Beförderungstarife bestimmen das Zusammenspiel der beteiligten Aufgabenträger und Unternehmen.
Im Mai 2006 hat die Landesregierung der Bezirksregierung Detmold als einziger Bezirksregierung in Nordrhein-Westfalen die Zuständigkeit für die Planfeststellung und Plangenehmigung von Bundesfernstraßen (Autobahnen und Bundesstraßen) übertragen. Hiermit wird die Genehmigung von Bundesfernstraßen in eine Hand gegeben. Die Bezirksregierung Detmold wird damit ihrer Rolle als Modellbehörde für eine innovative Verwaltung weiter gerecht.
In diesem Dezernat werden nicht nur die Planfeststellungs- und Genehmigungsverfahren für alle Straßen, sondern auch für Eisenbahnen, Straßenbahnen und Energieversorgungsleitungen in einem Dezernat konzentriert.
Mit diesen gesetzlichen und organisatorischen Änderungen sind die Voraussetzungen geschaffen, um die Planungszeiten für wichtige Infrastrukturvorhaben weiter zu reduzieren.